Amtsgericht weist Verdacht eines falschen Maskenattests zurück

Wegen eines angeblich falschen Maskenattests wurde gegen die Mandantin der Heidelberger Anwältin Beate Bahner ein Strafbefehl in Höhe von 3.000 Euro erlassen. Nach der Beweisaufnahme am 31. Januar beantragte selbst die Staatsanwaltschaft schließlich Freispruch.
Titelbild
Beate Bahner.Foto: Epoch Times
Von 2. Februar 2022

Ein Strafbefehl über 3.000 Euro wegen eines angeblich unrichtigen Maskenattests war Anlass eines Prozesses vor dem Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt. Am 31. Januar verteidigte die bekannte Autorin und Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, ihre Mandantin gegen den erhobenen Vorwurf.

Bahners Mandantin hatte der Polizei das Attest im Rahmen eines Autokorsos vorgezeigt. Diese zweifelten die Richtigkeit an, sodass der Fall schließlich bei der Staatsanwaltschaft landete. Neben einem Strafbefehl von 3.000 Euro wegen des angeblich unrichtigen Maskenattests sollte die Betroffene weitere 75 Euro bezahlen. Ihr wurde vorgeworfen, dass sie mit anderen Personen zu viert in einem Fahrzeug zu der Veranstaltung auf dem Parkplatz angereist war. Die Beamten werteten dies bereits als Verstoß gegen die Auflage, nach der nur zwei Personen hätten im Fahrzeug sitzen dürfen.

Nach fünf Stunden Verhandlung mit einer halben Stunde Pause zwischendurch fällte das Gericht sein Urteil. Bezüglich des im Raum stehenden Strafbefehls von 3.000 Euro erwirkte die Anwältin einen Freispruch, der sogar von der Staatsanwaltschaft beantragt wurde. Ihre Mandantin habe nicht nur schwerwiegende Beschwerden, die ein Maskenattest rechtfertigen, auch ihr Arzt, der als Zeuge geladene Hamburger Onkologe Dr. Walter Weber, habe umfangreiche Dokumentationen zur Untersuchung vorgelegt, so Bahner. „Da war nicht mehr viel übrig für den Gutachter, der am Ende feststellte, dass das [Maskenattest] nicht unvertretbar ist.“

Im Übrigen habe der Gutachter, ein Pathologe, geäußert, dass er all die Untersuchungen, die er selbst gefordert hatte, wie Sauerstoff- und Blutgasanalyse, gar nicht selbst hätte durchführen können, weil dies nicht in sein Fachgebiet falle.

Lediglich die 75 Euro wegen Verstoßes gegen die Versammlungsauflage sind nun von Bahners Mandantin zu begleichen.

Aus der Staatskasse – und damit von den Steuerzahlern– werden hingegen die Kosten von sechs bewaffneten Polizisten erstattet werden müssen, die laut Bahner von 10 bis 16 Uhr vor dem Verhandlungssaal Wache standen und „jedes Mal nach einer Verhandlungsunterbrechung die Taschen und Besucher kontrollierten wie bei einem Terrorprozess“.

Das Fazit der Heidelberger Anwältin: „Es ist eine Schande und inakzeptable Steuerverschwendung, welchen Polizeieinsatz die Gerichte bei Maskenverfahren anfordern. Die Angeklagten brauchen nur Luft zum Atmen, sie sind keine Schwerverbrecher – auch nicht deren Anwälte und die Zuschauer.“

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