Bürgergeld-Debatte: FDP und Union wollen „Vertrauenszeit“ fallenlassen

Beim „Bürgergeld-Gesetz“ will die FDP auf die sechsmonatige „Vertrauenszeit“ verzichten. Damit kommt sie den Forderungen der Union kurz vor dem Vermittlungsausschuss am Mittwoch näher. Sollte es eine Einigung geben, wird das Gesetz am 25. November beschlossen.
Bürgergeld-Debatte: FDP und Union wollen „Vertrauenszeit“ fallenlassen
FDP-Generalsekretär Djir-Sarai in Berlin.Foto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times22. November 2022

Kurz vor den Verhandlungen zum Bürgergeld im Vermittlungsausschuss am Mittwoch nähert sich die FDP den Forderungen der Union an, nämlich auf die sechsmonatige „Vertrauenszeit“ zu verzichten. Bei der „Vertrauenszeit“ gebe es bei der FDP „große Schnittmengen mit der Union“, sagte FDP-Generalsekretär Djir-Sarai am Montag nach einer Präsidiumssitzung der Liberalen in Berlin.

Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sei der Eindruck entstanden, dass „die Leistungsgerechtigkeit nicht ausreichend berücksichtigt“ werde. In einem Twitter-Beitrag vom 21. November fordert Djir-Sarai:

Zur „Deutschen Presse-Agentur“ sagte der FDP-Generalsekretär: „Ich bin zuversichtlich, dass eine rasche Einigung beim Bürgergeld gelingen kann, wenn sich die Union sachlich und ergebnisorientiert an der gemeinsamen Lösungsfindung beteiligt.“ Die FDP sei für Unionsvorschläge etwa bei Sanktionen, Schonvermögen oder noch leistungsfreundlichere Zuverdienstregeln offen.

Im Bundestag wurde das „Bürgergeld-Gesetz“ bereits verabschiedet, im Bundesrat scheiterte es vergangene Woche am Widerstand der Union. Auf Druck der CDU hatte sich die baden-württembergische Landesregierung im Bundesrat beim Bürgergeld enthalten und somit für einen vorläufigen Stopp der Reform gesorgt.

Friedrich Merz betont „Fördern und Fordern“-Prinzip

Unionsfraktionschef Friedrich Merz hatte auf dem Deutschlandtag der Jungen Union in Fulda von einer „verkorksten Reform“ gesprochen. Seine Worte am vergangenen Wochenende dazu waren: „Wir müssen die Anreize setzen, schnell wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.“ Am Sonntag fügte er auf Twitter hinzu, dass seine Fraktion bereit sei, beim Bürgergeld einen „Kompromiss zu finden“. Das Grundprinzip „Fördern und Fordern“ dürfe seiner Meinung nach aber nicht aufgegeben werden, so Merz.

Im Streit um das Bürgergeld hat der baden-württembergische Innenminister und CDU-Landesvorsitzende Thomas Strobl Kompromissbereitschaft signalisiert. Falls es beispielsweise gelänge, dass es vom Jahreswechsel an wieder einen „Sanktionsinstrumentenkasten“ für arbeitsunwillige Menschen in den Arbeitsagenturen gäbe, dann könne man über alles reden. Das sagte Strobl am Montag in Rust (Ortenaukreis) unter Beifall bei einer Tagung des Gastronomie-Branchenverbands Dehoga.

SPD-Vorsitzende Esken wirft Union „abgründiges Menschenbild“ vor

SPD-Chefin Saskia Esken hatte der CDU und CSU Desinformation vorgeworfen. Wenn die Union behaupte, bei einer Erhöhung der Regelsätze lohne sich Arbeit nicht mehr, seien das „Fake News“, so Esken beim Parteitag der baden-württembergischen SPD in Friedrichshafen am Bodensee.

Es sei zudem falsch, dass mit dem Bürgergeld die Menschen nicht dazu zu motivieren seien, eine Arbeit aufzunehmen. „Die Unterstellung von CDU und CSU zeigt ein abgründiges Menschenbild“, sagte die SPD-Vorsitzende.

Bürgergeld-Gesetz soll am 25. November beschlossen werden

Die Ampel-Koalition plant zum Jahreswechsel, das Hartz-IV-System nach 20 Jahren durch das Bürgergeld ersetzen. Die Grundsicherung für Arbeitslose soll dann um etwa 50 Euro steigen. Der Vermittlungsausschuss beider Parlamentskammern versucht am Mittwoch (23.11.) einen Kompromiss zu finden, nachdem die Union das Gesetz bisher blockiert hat.

In der „Vertrauenszeit“ drohen Betroffenen nur eingeschränkt Leistungskürzungen – nur, wenn sie mehrfach einen Termin beim Jobcenter verpassen. Erst nach den ersten sechs Monaten müssen sie mit zusätzlichen und auch deutlich höheren Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen rechnen.

Bevor am 25. November das Bürgergeld-Gesetz beschlossen wird, soll am Mittwochabend der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zu dem Thema finden. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Die Aufgabe der Mitglieder besteht darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. (il)

(mit Material der Nachrichtenagenturen) 



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