CDU-Wirtschaftsflügel schlägt Sonderinsolvenzrecht wegen Corona-Krise vor
Aus dem CDU-Wirtschaftsflügel kommt der Vorschlag für ein reformiertes Insolvenzrecht, dass es Firmen, die wegen der Corona-Maßnahmen der Regierung, in die Insolvenz rutschten, ermöglichen würde wieder aus der Insolvenz zu kommen. Das Konzept wird mit "Winterschlaf-Modus" umschrieben.

Euromünze
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Um eine Pleitewelle im Mittelstand zu verhindern, dringt der Unions-Wirtschaftsflügel auf Einführung eines Sonderinsolvenzrechts. „Trotz umfangreicher Hilfspakete sind die Mittel der Steuerzahler begrenzt“, sagte Carsten Linnemann, Vize-Unions-Fraktionsvorsitzender und Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), dem Focus. Für kleine und mittlere Unternehmen, die unverschuldet wegen Corona kaum noch Geschäfte machen können, soll es deshalb ein Sonderinsolvenzverfahren geben, „mit dem sie in einer Art Winterschlaf die Krise überdauern können“.
Befristete Gültigkeit
Die Sonderregelung soll zunächst bis Ende 2021 gelten. Konkret sollen Firmenchefs nach dem Willen des MIT-Vorstands bis zu zwei Jahre nach der Insolvenz ihres Betriebs ein besonderes Wiederkaufsrecht erhalten. Darunter fielen auch Patente und anderweitige Schutzrechte. Liefen die Geschäfte der Firma anschließend wieder an, sollen die Gläubiger einen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten können. Außerdem sollen insolvente Unternehmer künftig leichter als bisher unter einen Schutzschirm schlüpfen können. „Das Winterschlaf-Verfahren muss unbürokratisch und einfach sein“, sagte CDU-Rechtsexperte Heribert Hirte dem Focus. Deshalb sollen auch digitale Gläubigerversammlungen ermöglicht werden. (dts)
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