30 von 61: AfD Sachsen darf 30 Kandidaten zur Landtagswahl aufstellen

Der AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban (r.) und Anwalt Michael Elicker bei der Pressekonferenz der AfD Sachsen.
Foto: Matthias Rietschel/dpa
Dazu erklärt der sächsische AfD-Landesvorsitzende, Jörg Urban:
„Das sächsische Landesverfassungsgericht hat damit die gröbsten und willkürlichen Festlegungen des Landeswahlausschusses beseitigt. Der Landesvorstand unserer Partei hat die Ablehnung der Landesliste ausgiebig juristisch geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen. Darüber hat das Gericht aktuell allerdings nicht befunden. Das Gericht schließt allerdings mögliche Neuwahlen wegen der bleibenden politischen Benachteiligung nicht aus.
Die AfD wird nach der Wahl weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen und auch umsetzen, um die offen parteiische Entscheidung des Wahlausschusses in Gänze zu heilen. Des Weiteren stellen wir Strafanzeige gegen alle in Frage kommenden Beteiligten und werden auch dafür sorgen, das sächsische Wahlgesetz rechtsstaatlich zu reformieren. Es kann nicht sein, dass Politiker im Wahlprüfungsausschuss mit ihrer Entscheidung darüber befinden, ob sie möglicherweise ihre eigene politische Positionen gefährden“. (afp/nmc)
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