Ex-Familienministerin: Staat hat Familien nicht zu sagen, wie sie leben sollen

„Es ist Aufgabe des Staates, Familien zu ermöglichen, dass sie so leben können, wie sie leben wollen.“ Das sagte Ex-Familienministerin Kristina Schröder (CDU) in ihrem Artikel in der „Welt“.
Titelbild
Die ehemalige Familienministerin Kristina Schröder bei einem Besuch in einer Hamburger Kita im Jahr 2013.Foto: Philipp Guelland/Getty Images
Epoch Times22. Juli 2019

Kinder oder Karriere? Bildung oder Bindung? Diesen Fragen geht Ex-Familienministerin Kristina Schröder (CDU) in ihrem in der „Welt“ erschienen Artikel „Bei der Vereinbarkeit von Arbeit und Familie gibt es Grenzen. Gut so!“ nach.

Kristina Schröder war Deutschlands erste Bundesministerin, die während ihrer Amtszeit ein Kind bekam. Immer wieder werde sie gefragt, ob das überhaupt ginge, ob man Spitzenpolitikerin und Mutter sein könne. Darauf antworte die 40-Jährige immer mit den Worten, dass diese Frage schon falsch sei. Natürlich ginge das. Sie ergänzt:

Zumindest dann, wenn man wie Abgeordnete oder Minister über genügend Geld verfügt, um sich Hilfe im Haushalt und bei der Betreuung leisten zu können. Die richtige Frage lautet vielmehr: Will man das, und zwar unter den Bedingungen, unter denen es möglich ist?“

Mit sinkendem Einkommen würde der finanzielle Aspekt immer bedeutsamer.

Subjektive Werthaltungen würden deswegen nicht „unwichtiger“, aber die Umsetzbarkeit hinge von den Rahmenbedingungen ab. Demnach müssten Geringverdiener mit den Rahmenbedingungen von Staat und Arbeitgeber klarkommen. Oft bleibe ihnen kaum eine Wahl.

Viele Paare können sich nicht leisten, auf das zweite Gehalt zu verzichten

Trotz „beitragsfreier Mitversicherung des betreuenden Elternteils und trotz Ehegattensplittings“ könnten es sich viele Paare – selbst wenn sie wollen – nicht leisten, auf ein zweites Gehalt dauerhaft zu verzichten. Aus der Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird dann nicht mehr Möglichkeit, sondern „eine Notwendigkeit, wenn nicht gar ein Zwang.“

Und genau in diesem Punkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt der Staat eine Bewertung, die „schlicht anmaßend“ sei. Die CDU-Politikerin sagt:

Wer der Überzeugung ist, die Betreuung von unter dreijährigen Kindern in einer Einrichtung schade dem Kind, der darf in einem freien Land dieser Überzeugung sein. Und es steht dem Staat noch nicht einmal zu, apodiktisch zu behaupten, dass das Gegenteil der Fall sei, denn dafür gibt es keine hinreichenden wissenschaftlichen Beweise.“

Staat darf Eltern nicht verurteilen, wenn diese ihre Kinder nicht in die Kita schicken

Eindeutige Vorteile durch einen frühen Kitabesuch ließen sich nicht belegen, zumindest nicht bei Kindern, die nicht aus „sehr bildungsfernen oder gar gewaltaffinen Problemfamilien“ stammen. Kitas seien bei Kleinkindern in der Regel nicht besser als die Betreuung zu Hause. Eine Verurteilung von Eltern, die in den ersten Jahren die Betreuung ihrer Kinder übernähmen, dürfte daher nicht erfolgen. Doch diese Haltung sei in Regierungs- und Verwaltungspraxis bereits fest verankert.

Vor und nach ihrer Amtszeit hätte das von Schröder einst geführte Ministerium den Begriff „frühkindliche Bildung“ konsequent durchgesetzt. Diesen Begriff hatte die Politiker während ihrer Amtszeit durch das Wort „Kinderbetreuung“ neutral ersetzt und aus möglichst allen Vorlagen herausgestrichen.

Wer früh wieder in den Beruf einsteigt, würde wichtige Momente mit seinen Kindern verpassen. Daran könne auch „kein noch so ausgefeiltes Betreuungskonzept und auch keine 24-Stunden-Kita“ etwas ändern. Dabei haben vor allem kleine Kinder überwiegend ein Bedürfnis: möglichst viel Zeit mit ihren Eltern zu verbringen.

Die Lösung der ehemaligen Familienministerin ist eine vom Staat erschaffene Wahlfreiheit, unter zwar als „echte Unterstützung von Familien“, beispielsweise durch den Ausbau von qualitativ hochwertigen Kita-Plätzen, Unterstützung der Betreuung zu Hause während der drei ersten Lebensjahre und auch Ausbau der Betreuung von Grundschulkindern.

Für diejenigen, die die Erziehung der Kinder selbst gewährleisten wollen, sollten finanzielle Mittel erhalten, dies sei „Ausdruck einer zutiefst liberalen familienpolitischen Haltung, wenn Familien selbst entscheiden könnten, wie sie das Geld verwenden:

Denn es ist nicht die Aufgabe des Staates, Familien zu sagen, wie sie leben sollen. Sondern es ist die Aufgabe des Staates, Familien zu ermöglichen, dass sie so leben können, wie sie leben wollen.“

(sua)



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