Justizminister von Bayern und Hessen verlangen Vererbbarkeit von Facebook-Konten

"Der Erbe muss an die digitalen Daten genauso herankommen wie etwa an die analoge Briefpost des Verstorbenen oder dessen sonstige 'Hardware'", so das Argument.
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"Der Erbe allein entscheidet über den digitalen Nachlass – nicht Facebook und Co."Foto: Charles Pertwee/Getty Images for Barclays Asia Trophy
Epoch Times29. Januar 2018

Die Justizminister von Hessen und Bayern haben eine Vererbbarkeit von Konten in digitalen Diensten wie etwa im sozialen Netzwerk Facebook gefordert. „Das Problem ist, die Erben haben keinen Zugriff auf die Daten“, sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) der „Bild“-Zeitung vom Montag. Deshalb sei ein digitales Erbrecht nötig.

„Die digitale Welt erfasst nahezu jeden Bereich des Lebens – Onlinetagebücher, Kinderfotos oder Bankunterlagen“, sagte Kühne-Hörmann. „Wenn Nutzer sterben, muss es den Erben möglich sein, einen Zugang zu den Daten zu erhalten.“ Kühne-Hörmann forderte klare Regelungen vom Gesetzgeber. „Insbesondere die Anbieter von Speicherplätzen oder Streaming-Angeboten sollten hier klare Vorgaben bekommen.“

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte dem Blatt: „Im Erbrecht 2.0 darf nichts Anderes gelten als in der analogen Welt – und das heißt vor allem auch: Der Erbe muss an die digitalen Daten genauso herankommen wie etwa an die analoge Briefpost des Verstorbenen oder dessen sonstige ‚Hardware‘.“ Die digitale Hinterlassenschaft sei Sache der Hinterbliebenen. „Der Erbe allein entscheidet über den digitalen Nachlass – nicht Facebook und Co.“ (afp)



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