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Verfahren zur Grundrente und Finanzierung immer noch ungeklärt

Union und SPD haben sich im Grundsatz auf eine Grundrente geeinigt. Doch blieben dabei die genauen Bedingungen weitgehend ungeklärt. Die Finanzierung über eine sogenannte Aktiensteuer ist auch nicht gesichert, dabei braucht man EU-Partner.

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Eine Lösung im Streit um die Grundrente lässt auf sich warten. Selbst aus der eigenen Behörde schlägt Arbeitsminister Heil offene Kritik an seinem Gesetzesentwurf entgegen.

Foto: Silas Stein/dpa/dpa

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Angesichts wachsender Kritik an den Entwürfen für eine Gesetzgebung zur Grundrente aus den Reihen der Union, erscheint unsicher, ob diese eine parlamentarische Debatte überstehen würden. Auch nicht zu vergessen ist die Kritik an Sach- und Rechtsmängeln der Entwürfe des Arbeitsministeriums aus dem eigenen Haus in Form der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung.  Das Handelsblatt bezeichnete die Stellungnahme als harsche Kritik. Eine Überarbeitung dürfte folgen.
Was im November vergangenen Jahres eigentlich klar zu sein schien, erscheint jetzt unsicher. Die Parteichefs der großen Koalition präsentierten ihre Einigung zur Grundrente. Doch erscheint die Eingung jetzt eher als Absichtserklärung denn als konkrete Vereinbarung. Als Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seinen Gesetzentwurf dazu vorlegte liess die Union  daran kein gutes Haar. Selbst eine Verschiebung des Vorhabens um ein halbes Jahr auf Mitte 2021 ist jetzt im Gespräch. Durch manche der offenen Fragen könnte die Einführung sich sogar noch weiter verzögern.
Zeitplan:
Nach Heils Vorstellungen soll die Grundrente am 12. Februar ins Bundeskabinett, um nach allen Beratungen in Bundestag und Bundesrat am 1. Januar 2021 in Kraft treten zu können. Wegen der weitreichenden Kritik aus der Union steht hinter diesem Zeitplan inzwischen ein großes Fragezeichen.
Verwaltungsaufwand:
Nach Einschätzung der Deutsche Rentenversicherung müssten wegen der geplanten Einkommensprüfung bei den potenziellen Grundrentnern tausende neue Stellen geschaffen werden – was in diesem Jahr nicht mehr zu schaffen sei. Deshalb hat auch die Behörde eine Verschiebung ins Gespräch gebracht. Die Personalsorgen der Rentenversicherung müssten ernst genommen werden, heißt es bei der Union.
Finanzierung:
Die SPD will die Grundrente mit den von Heil für 2021 veranschlagten Kosten von 1,4 Milliarden Euro zumindest teilweise über die neue Finanztransaktionssteuer finanzieren. Die will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gemeinsam mit anderen EU-Staaten ebenfalls Anfang 2021 einführen. Doch eine Einigung ist in weiter Ferne. Und die Union lehnt einen nationalen Alleingang bei der Finanztransaktionssteuer ab.
Beitragsjahre:
Heils Konzept sieht einen Zuschlag für Geringverdiener vor, die langjährige Beiträge zur Sozialversicherung nachweisen können. Nach seinem Gesetzentwurf soll eine Gleitzone eingeführt werden, die ab 33 Beitragsjahren ansteigende Zuschläge vorsieht. Ab 35 Jahren soll die volle Grundrente gezahlt werden. Die CDU-geführten Ministerien für Gesundheit und Landwirtschaft plädieren den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland zufolge für einen Einstieg erst ab 34 Jahren.
Einkommensprüfung:
Kritik gibt es Berichten zufolge in der Union daran, dass Heil bei der geplanten Einkommensprüfung pauschal versteuerte Kapitalerträge nicht berücksichtigen wolle. Zudem beanstanden demnach Unionspolitiker, bei im Ausland lebenden Grundrentenbeziehern sei eine Prüfung der Einkommensverhältnisse nicht gewährleistet.
Und bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamer Haushaltsführung könne das Partnereinkommen nicht ermittelt werden, wird demnach in der Union weiter moniert. Dies verschaffe ihnen einen Vorteil gegenüber Ehepaaren, was gegen den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Ehe verstoße.(afp/al)

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