Kramp-Karrenbauer stellt finanzielle Förderung für die DUH in Frage
Soll der "Feldzug gegen bestimmte Antriebstechnologien, den die Umwelthilfe augenscheinlich gestartet hat" auch noch finanziell gefördert werden, fragt sich die CDU-Chefin und fordert eine politische Diskussion.

Annegret Kramp-Karrenbauer beim CDU-Bundesparteitag am 07.12.2018
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer möchte sich politisch mit dem Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) näher auseinandersetzen. Dies erklärte sie in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“.
Die DUH bewirkt über Klageverfahren, dass zahlreiche Kommunen und Städte Fahrverbote für ältere Diesel-Pkw erlassen müssen. Zuletzt erklärt der Verein, ein Feuerwerksverbot in deutschen Großstädten, die eine hohe Feinstaubbelastung aufweisen, durchsetzen zu wollen. Dazu würde die Umwelthilfe notfalls auch vor Gericht ziehen, berichtet die „Welt“.
Es gehe zwar nicht darum, den Verein finanziell auszutrocknen, so die CDU-Politikerin. „Aber eine politische Diskussion darüber, ob wir den Feldzug gegen bestimmte Antriebstechnologien, den die Umwelthilfe augenscheinlich gestartet hat, auch noch finanziell fördern, müssen wir schon führen.“ Zudem sagte sie,
„Die Umwelthilfe stellt sich zurzeit vor allem selbst infrage, etwa mit der Ankündigung, gerichtlich gegen Feuerwerk in Innenstädten vorzugehen“.
DUH: 23 Prozent der Einnahmen kommen von Unternehmen
Nach dem CDU-Parteitag im Dezember in Hamburg hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundestag erklärt, man werde sich „regierungsseitig anschauen“, ob die DUH die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfülle. „Auch wenn von den Finanzbehörden die Gemeinnützigkeit festgestellt wird, entbindet uns dies nicht davon, uns das mal näher anzusehen“, erklärte damals die Kanzlerin.
Der Jahresetat der Umwelthilfe liegt bei rund acht Millionen Euro.
Er setzt sich zusammen aus Zuschüssen der EU-Kommission, von Bundes- und Landesministerien, nationalen und internationalen Stiftungen. Dazu kommen Gelder von Sponsoren und Spendern aus der Wirtschaft, die rund 23 Prozent vom Haushalt der DUH ausmachen. Dies geht aus dem aktuellen Jahresbericht des Vereins hervor.
Die DUH kann gemäß der Kriterien im Unterlassungsklagen-Gesetz, als sogenannte „qualifizierte Einrichtung“ beim Bundesamt für Justiz gelistet, von ihrem Verbandsklagerecht Gebrauch machen und Verstöße gegen den Verbraucherschutz gerichtlich verfolgen. Kritiker sehen im Zusammenhang mit den Geldgebern aus der Wirtschaft keine Unabhängigkeit des Vereins gegeben.
DUH: 2,2 Millionen an Einnahmen durch Abmahnungen
Kritiker bezeichnen den Verein wegen der zahlreichen Verfahren gegen Unternehmen zudem als „Abmahnverein“. Laut ihrem aktuellen Jahresbericht belaufen sich die Einnahmen durch Abmahnungen auf rund 2,2 Millionen Euro.
Das sind 26 Prozent ihres Jahresetats von etwa 8,3 Millionen Euro. Die Jahresberichte zeigen, dass von Jahr zu Jahr die Einnahmen in diesem Bereich steigen. (er)
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