Bundestag lehnt Aufnahme von Asylsuchenden aus Griechenland ab
Wegen der aktuellen Situation in der Türkei und Griechenland haben Linke und Grüne Anträge zur außerplanmäßigen Aufnahme von Asylsuchenden durch Kommunen gestellt.

Bundestag
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Die Aufnahme von Asylsuchenden durch Kommunen hat der Bundestag am Mittwoch, 4. März 2020, thematisiert. Dabei lehnte er in namentlicher Abstimmung einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Asylsuchende aus Griechenland“ (19/16838 neu) ab, zu dem der Ausschuss für Inneres und Heimat eine Beschlussempfehlung (19/17198) abgegeben hatte. 495 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 117 stimmten ihm zu, es gab fünf Enthaltungen.
Keine Mehrheit fanden auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Solidarische Städte und kommunale Initiativen zur Flüchtlingsaufnahme unterstützen“ (19/8648) sowie ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme stärken“ (19/9275), zu denen ebenfalls Beschlussempfehlungen des Innenausschusses vorlagen (19/17199) vorlagen. Beide Anträge wurden von der Linken und den Grünen unterstützt, während die übrigen Fraktionen sie ablehnten.
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Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zudem einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wohnungsnot substanziell bekämpfen – Migration als Ursache für Wohnungsnot benennen“ (19/16051) ab, zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorlag (19/17561).
Einen neuen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Besonders Schutzbedürftige aus dem Mittelmeerraum aufnehmen und kommunale Aufnahme ermöglichen“ (19/17513) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat. (sk/Deutscher Bundestag)
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