Nach Attentat-Aufrufen auf linksextremer „Indymedia“: AfD Brandenburg erstattet Anzeige

Die Aufrufe zu Attentaten auf AfD-Politiker mit Schusswaffen auf "Indymedia" ziehen ,nun eine Strafanzeige gegen unbekannt durch die Partei nach sich. Doch der Bundestagsabgeordnete Andreas Kalbitz, selbst anvisiertes Ziel eines potenziellen Anschlags sieht wenig Hoffnung: Die Aufklärungsquote für bisherige Ermittlungen gegen linke Anschläge in Brandenburg liegt offenbar "bedauerlicherweise bei genau null".
Titelbild
Antifa-Demonstration am 1. Mai 2018 in Berlin. Archivbild.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Von 2. Februar 2019

Nach Mordaufrufen mit Schusswaffen gegen namentlich benannte Bundes- und Europapolitiker der Partei AfD in einem verschlüsselten und nur für ausgewählte Personen zugänglichen Bereich der linksextremen Plattform „Indymedia“ stellte nun der ebenfalls als potenzielles Anschlagsziel aufgelistete Brandenburger AfD-Politiker, Andreas Kalbitz, bei der Staatsanwaltschaft Potsdam Strafanzeige gegen unbekannt „wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB und sämtlicher weiterer verwirklichter Delikte“, so der Bundestagsabgeordnete in einer Presseerklärung:

Der linksextreme politische Terror gegen die AfD hat mit dieser Aufforderung zum politischen Mord eine neue Eskalationsstufe in Deutschland erreicht, wenn Linksextremisten jetzt zu Mordanschlägen mit Schusswaffen aufrufen.“

(Andreas Kalbitz, AfD-Fraktionsvorsitzender, Brandenburg)

Brandenburg – Hort des linken Terrors

Wie der Fraktionsvorsitzende der Partei im Landtag Brandenburg schreibt, habe sich das Bundesland „zunehmend zum Hort für linksextremistischen Terror entwickelt“.

Die Autos, die Büros und die Privathäuser von AfD-Funktionären werden ständig angegriffen, doch die Ermittler sind nicht einmal in der Lage, auch nur eine dieser offensichtlich linksmotivierten Straftaten aufzuklären.“

(Andreas Kalbitz, Bundestagsabgeordneter)

Die Aufklärungsquote liege „bedauerlicherweise bei genau null“, so der Abgeordnete, der den schwerwiegenden Vorwurf erhebt, dass sich der Verfassungsschutz in Brandenburg mittlerweile zum „Handlanger der rot-roten Regierungsparteien“ habe machen lassen

Staatsmittel für Demokratiefeinde

Des Weiteren beklagt Kalbitz, dass „die linken Feinde unserer Demokratie“ mit Staatsmitteln auf Angriffe auf AfD-Mitglieder und -Versammlungen vorbereitet werden würden. Dabei nannte der Bundestagsabgeordnete namentlich die Gruppierungen „Tolerantes Brandenburg“ und „Freiland Potsdam“.

Bezüglich eines kürzlich verübten Brandanschlags auf das Fahrzeug eines AfD-Politikers in Berlin vermutet Kalbitz dahinter eine nicht namentlich benannte Person, die sowohl auf der „Honorarliste der ‚Amadeu-Antonio-Stiftung‘ als auch der ‚Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus'“ stehe, beides demnach Organisationen, die Staat finanziell unterstützt werden.

Forderung: Antifa als Terror-Gruppe einstufen!

Angesichts all dessen forderte der Brandenburger AfD-Fraktionsvorsitzende, die “ gewaltbereite sogenannte ‚Antifa‘ als terroristische Vereinigung“ einzustufen, zu verbieten und die „längst überfällige Sperrung und Abschaltung des gesamten ‚indymedia‘-Portals“ umgehend zu veranlassen.

Auch von politischer Seite erhofft sich Kalbitz Unterstützung gegen den Terror. Er erwarte, dass die Parteien SPD, Grüne und Linke mit der „permanenten Verharmlosung von linksextremen Organisationen“ aufhören und sich „klar und deutlich“ von den Gewalttätern distanzieren.

In den USA ist man da schon einen Schritt voraus: Im August benannte US-Präsident Trump die Antifa während einer Pressekonferenz als Gruppe anarchistischer Kommunisten und im selben Zusammenhang wie den Ku-Klux-Klan und Neonazis. Als linksterroristische Gruppe ist die Antifa in den USA schon länger erkannt worden. Doch der Bevölkerung ist dies nur wenig bekannt.

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Verfassungsschutz nach Maaßen

Auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz erhofft sich der Bundestagsabgeordnete Unterstützung gegen die „tatsächlichen Bedrohungen“, die der freiheitlich-demokratische Grundordnung drohen würden, anstatt sich mit friedlichen, demokratischen Oppositionsparteien zu beschäftigen“.

Nach der unter zweifelhaften Umständen erfolgte Entlassung des langjährigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, im November, musste sich Bundeskanzlerin Angela Merkel den Vorwurf gefallen lassen, mit autoritären Mitteln gegen Kritiker ihrer Politik vorzugehen.

Maaßen war im Zusammenhang mit den Ereignissen von Chemnitz nach dem Messer-Mord durch Migranten im August des Jahres zum Ziel einer politischen und medialen Kampagne von links geworden. Er hatte öffentlich Zweifel an der Aussagekraft des angeblichen „Hetzjagd“-Videos geäußert, welches die linksextremistische Zelle „Antifa Zeckenbiss“ im Netz hochgeladen hatte.

Doch auch gegen den designierten Nachfolger von Maaßen, Armin Schuster, jahrelanger Direkter des Bundespolizeipräsidiums Weil am Rhein, seit 2009 Bundestagsabgeordneterder (CDU) und wichtiger parteiinterner Kritiker der Flüchtlingspolitik von Angela Merkel, legte die Kanzlerin Veto ein.

Letztendlich wurde als Nachfolger von Hans-Georg Maaßen im November 2018 dessen vorheriger Stellvertreter, Thomas Haldewang, laut „Wikipedia“ Jurist und politischer Beamter der CDU, „zugelassen“, der die Zahl der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes im Bereich Rechtsextremismus deutlich aufstocken will.

Neues politisches Macht-Instrument: „Prüffall“

Nachdem Haldewang angekündigt hatte, die AfD zum Prüffall für den Verfassungsschutz zu erheben, reagierte die Partei nun mit einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren, wie der Bundestagsabgeordnete Roland Hartwig (AfD) der Samstagausgabe der „Welt“ gegenüber sagte.

Dem voraus ging eine Weigerung des BfV vom Freitag, 1. Februar, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der verlangt wurde, „dass die Behörde nicht mehr öffentlich erklärt, sie hätte die AfD zum Prüffall erklärt“.

Wie „Jouwatch“ berichtet, hatte der Abgeordnete als „zentralen Grund“ für diese Aufforderung angeführt, dass das „öffentliche ‚Ausrufen eines Prüffalls‘ vom Verfassungsschutzgesetz überhaupt nicht vorgesehen und daher rechtswidrig“ sei, so Hartwig, Leiter der durch den AfD-Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe für die Bearbeitung des gesamten Themenkomplexes Verfassungsschutz.

 



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