Palmer: „Wer nicht nachweisen kann, dass er unter 18 ist, wird als Erwachsener behandelt“

Grünen-Politiker Boris Palmer fordert die Beweisumkehr: Wer Röntgen als unzumutbaren Eingriff wertet, könnte übrigens auch einen anderen Weg wählen: "Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt".
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Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer ist "im Zweifel für den erwachsenen Asylbewerber".Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times2. Januar 2018

Nach dem Mord in Kandel durch einen angeblich 15-jährigen Afghanen ist in Deutschland ein Streit über eine obligatorische Altersfeststellung bei unbegleiteten Migranten ausgebrochen.

Aus der CSU wurden Rufe nach einer obligatorischen Altersfeststellung mittels medizinischer Untersuchungen etwa der Handknochen verlangt. Auch die AfD erklärte, dass eine systematische Altersbestimmung unerlässlich sei.

Beweisumkehr beim Flüchtlingsalter

Nun meldete sich Grünen-Politiker Boris Palmer zu Wort und fordert eine Beweisumkehr beim Flüchtlingsalter. 

„Wer Röntgen als unzumutbaren Eingriff wertet, könnte übrigens auch einen anderen Weg wählen: Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt”, schrieb der Tübinger Oberbürgermeister am Dienstag auf Facebook.

Im Zweifel für den Angeklagten gelte nur vor Gericht, schreibt er weiter, und: „Wer den besonderen Schutz und die Vergünstigungen, die für ganz andere Fälle von Flucht gedacht waren als der Reise von Afghanistan nach Deutschland, in Anspruch nehmen will, muss dafür einen Nachweis erbringen. Auch andere Leistungen werden in Deutschland nur gewährt, wenn der Anspruch begründet ist.“

Für Palmer sei es ohnehin ein Irrtum, „höchste Empfindlichkeitsstandards unserer Gesellschaft auf Menschen zu übertragen, die in ihrem ganzen Leben nie von solcher Fürsorge gehört hätten.

Wer in Afghanistan fragen würde, ob eine Röntgenuntersuchung ein Eingriff in die körperlicher Unversehrtheit ist, würde vermutlich die Antwort erhalten, es wäre großartig, in 100km Entfernung wenigstens ein solches Gerät benutzen zu können“, schreibt er.

SPD lehnt die Pflicht zur Untersuchung ab

Die SPD lehnte indes eine Untersuchungspflicht ab, genauso der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Auch er hat sich gegen umfassende Alterstests bei Asylbewerbern ausgesprochen.

„Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl“, sagte Montgomery der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe) mit Blick auf die Möglichkeit, das Alter von Menschen mithilfe eines Röntgenbildes festzustellen. „Das lehnen wir deswegen ab.“

„Wie eigentlich immer beim Thema Flucht sollten wir weg kommen von gesinnungsethischen Urteilen und pragmatischem Handeln“, mahnt Palmer weiter auf Facebook. Tatsache sei: Wer als Asylbewerber angibt, unter 18 Jahren zu sein, erhalte sehr großzügige Vergünstigungen. Von der exklusiven Unterbringung mit Betreuung angefangen bis hin zum Verzicht auf Asylverfahren und drastisch verbesserter Bleibechancen, schreibt er.

Es sei im Zeitalter von Smartphones einfach naiv, zu glauben, dass Asylbewerber das nicht wüssten und sich davon nicht verführen ließen, wenn es doch reiche, den Pass weg zu werfen und selbst ein Alter von 30 Jahren nicht hoch genug sei, um von den deutschen Behörden als erwachsen erkannt zu werden, so Palmer weiter.

Montgomery betonte am Dienstag auch, dass Röntgen ohne medizinische Indikation „ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“ sei. Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei eine Altersfeststellung nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig – wie im Fall der in Kandel ermordeten Jugendlichen.

Palmer dazu:

Ich halte das angesichts der erheblichen Kosten und offenkundigen Gefahren, die von dieser Gruppe junger Männer ausgeht, für naiv. Ein Flug von Afghanistan nach Deutschland hat eine ähnlich relevante Strahlenbelastung zur Folge wie eine Röntgenuntersuchung der Hand. Das ist zumutbar, wenn man schon den Pass nicht vorlegen kann.“

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik, Professor Andreas Schmeling, erklärt in der „Welt am Sonntag“: „Zwar kann man nicht das exakte Alter bestimmen, doch der zweifelsfreie Nachweis der Volljährigkeit ist möglich.“

Nach dem Mord in Kandel waren Zweifel am Alter des afghanischen Täters aufgetaucht. Wäre der mutmaßliche Täter volljährig, müsste er sich nach dem Erwachsenenstrafrecht verantworten.

(mcd)

Siehe auch:

„Eingriff in das Menschenwohl“: Ärztepräsident gegen umfassende Alterstests bei Migranten

DM-Mord: CSU und AfD für verpflichtende Altersfeststellung bei Migranten – SPD dagegen



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