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Weiberfastnacht

"Brauchtumszonen": Rheinischer Straßenkarneval mit 2G-plus

In Köln werden an Weiberfastnacht Zehntausende Jecken zum Auftakt des Straßenkarnevals erwartet. Auch in der Düsseldorf darf gefeiert werden. Stadt und Polizei mahnen zur Zurückhaltung.

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An Weiberfastnacht beginnt der Straßenkarneval.

Foto: Roberto Pfeil/dpa

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In den rheinischen Hochburgen beginnt am Donnerstag (11.11 Uhr) der Straßenkarneval – wegen der Pandemie allerdings anders als gewohnt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Städten erlaubt, sogenannte Brauchtumszonen auszuweisen – dort dürfen Jecken dann unter 2G-plus-Bedingungen feiern.
In Köln werden zu Weiberfastnacht Zehntausende Feiernde erwartet: Die Verwaltung hat das gesamte Stadtgebiet zur „Brauchtumszone“ erklärt. Damit gilt für Karnevalisten in der Domstadt überall im öffentlichen Raum 2G-plus. Das heißt: Genesene oder zweifach Geimpfte brauchen einen aktuellen negativen Test oder eine dritte Impfung (Booster).
In Kneipen müssen auch Geboosterte einen aktuellen Schnelltest vorweisen. Bei Verstößen drohen saftige Bußgelder. Das Ordnungsamt soll die Einhaltung der Regeln stichprobenartig kontrollieren. Köln hat die Maskenpflicht im Freien aufgehoben, auch in Kneipen braucht an den Karnevalstagen kein Mund-Nasen-Schutz getragen zu werden.

Mahnung der Polizei

Dennoch sollten die Feiernden nicht über die Stränge schlagen, hatte Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) im Vorfeld gemahnt. „Ich hoffe sehr, dass sich alle bewusst sind, dass das Feiern bestimmten Regeln unterliegt“, sagte sie dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Dass ganz Köln zur „Brauchtumszone“ erklärt worden sei, solle nicht dazu auffordern, „jetzt völlig außer Rand und Band zu feiern“.
In Düsseldorf betonte die Polizei, dass die „Brauchtumszone“ in der Altstadt keine Partyzone sei. „Es gibt da offenbar missverständliche Deutungen. Die Brauchtumszone ist keine Einladung zum Feiern“, sagte Polizeidirektor Dietmar Henning. Die Stadt erklärte, es finde kein organisierter Straßenkarneval statt. Die Altstadt-Gastronomen dürften ihre Außenterrassen nicht betreiben.
„Brauchtumszonen“ gibt es in NRW unter anderem auch in Bonn und Leverkusen. (dpa/red)

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