Seehofer lockert Einreiseverbote für unverheiratete Paare

Die monatelange Zwangstrennung vieler unverheirateter Paare durch die Corona-Einreisebeschränkungen für ausländische Partner soll am Montag enden. Dann sollen Partnerinnen und Partner aus Drittstaaten gegen entsprechende Nachweise wieder nach Deutschland einreisen können, kündigte das Bundesinnenministerium am Freitag in Berlin an. Die Einreise-Erlaubnis ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft.
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Innenminister Horst Seehofer.Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times7. August 2020

Paare müssten den „Nachweis einer auf Dauer angelegten Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland“ erbringen, teilte das Ministerium mit. Alternativ könne ein vorheriger gemeinsamer Wohnsitz im Ausland nachgewiesen werden.

Viele unverheiratete binationale Paare können ihre Partner wegen der Corona-Beschränkungen seit Monaten nicht sehen. Politiker verschiedener Parteien hatten in den vergangenen Wochen auf eine Änderung gedrängt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte aber auf eine europäische Regelung gedrängt. Die neue Regelung könne nun „im europäischen Rahmen“ umgesetzt werden, erklärte Seehofer am Freitag.

Die Partner müssen den Behörden allerdings Unterlagen vorlegen, um eine Einreisegenehmigung aus Drittstaaten zu bekommen: Nötig sind nach Ministeriumsangaben eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person, eine gemeinsam unterschriebene „Erklärung zum Bestand der Beziehung“ und Nachweise der vorherigen Treffen. Diese Nachweise könnten etwa durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets geführt werden. (afp/sua)



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