Wehrbeauftragte Högl: „Einmaliges“ Sondervermögen für Bundeswehr regelmäßig auffüllen

Die Wehrbeauftragte des Bundestages, Eva Högl, will das Sondervermögen für die Bundeswehr laufend auffüllen. Eigentlich war es als „einmalig“ vorgesehen.
Eva Högl (SPD), Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages.
Eva Högl (SPD), die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, will das einmalige Sondervermögen für die Bundeswehr regelmäßig aufgefüllt wissen.Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Von 2. Mai 2023

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Im Zusammenhang mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz verkündeten „Zeitenwende“ beschloss die Bundesregierung ein Sondervermögen zugunsten der Bundeswehr. Dieses umfasst 100 Milliarden Euro und soll für deren Modernisierung dienen. Ursprünglich war es als einmaliges Vermögen konzipiert, das mehrjährige Ausrüstungsvorhaben finanzieren soll.

Geht es nach der Wehrbeauftragten des Bundestages, Eva Högl, soll es dabei nicht bleiben. Stattdessen schwebt ihr vor, das Sondervermögen regelmäßig aufzufüllen. Gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ erklärte sie:

Man könnte darüber nachdenken, es wieder aufzufüllen, wenn es verbraucht ist, um Projekte überjährig zu finanzieren – ohne dass die Beteiligungsrechte des Parlaments eingeschränkt werden.“

Högl: „Nachfolge für Tornado-Jets kaum aus laufendem Etat zu bestreiten“

Konkret will Högl eine Form von Automatismus, um den Verteidigungsetat Jahr für Jahr mit zehn Milliarden Euro mehr auszustatten. Denn ein Projekt wie die Nachfolge für die Tornado-Jets ließe sich kaum über den laufenden Haushalt finanzieren. Das Auffüllen des Sondervermögens könne dem Geldmangel der Bundeswehr mit Blick auf den laufenden Betrieb entgegenwirken.

Von der Summe her sei dies „eine angemessene Forderung“, so Högl. Zudem dürfe man „das NATO-Ziel, zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben, nicht aus dem Auge“ verlieren.

Bislang haben Bundestag und Bundesrat zwei Wirtschaftspläne für die Jahre 2022 und 2023 verabschiedet. In diesen sind Verpflichtungsermächtigungen aufgeführt, die sich auf Vorhaben beziehen, die man aus dem Sondervermögen bestreiten möchte.

Im Jahr 2022 noch kein Abruf von Mitteln aus dem Sondervermögen

Am 14. Dezember 2022 hat der Haushaltsausschuss vier sogenannte 25-Millionen-Euro-Vorlagen mit explizitem Bezug auf das Sondervermögen gebilligt. Dabei geht es unter anderem um F-35A-Waffensysteme, das Rüstungsprogramm „Digitalisierung Landbasierte Operationen“ und Funkübertragungssysteme. Darüber hinaus sind noch keine konkreten Projekte auf den Weg gebracht worden.

Der Bundesrechnungshof hatte im Zusammenhang mit dem Regierungsentwurf zum Wirtschaftsplan 2023 „hastige Planungen“ bemängelt. Es kam anschließend zu einer Überarbeitung – der Rechnungshof sah seine grundsätzlichen Bedenken jedoch auch dadurch nicht ausgeräumt.

Das Bundesministerium der Finanzen hatte im Januar des laufenden Jahres erklärt, im Jahr 2022 seien noch keine Mittel aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr ausgegeben worden. Es sei jedoch zu Vertragsabschlüssen mit einem Gesamtvolumen von 10,061 Milliarden Euro gekommen.

Im Februar 2023 hieß es vonseiten des Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums, Arne Collatz, bisher seien insgesamt 30 Milliarden Euro vertraglich gebunden. Dabei gehe es um Bekleidung, Drohnenbewaffnung, das F-35A-Kampfflugzeug und den schweren Transporthubschrauber des Typs Boeing CH-47F Chinook.

(Mit Material der dpa)



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