Wo sind die zwölf Pilot-Ankerzentren des BAMF geplant? Heidelberg, Dresden, Bamberg, Augsburg …

Gießen, Heidelberg, Dresden und auch Augsburg sowie acht weitere Städte sind als mögliche Standorte für Ankerzenten für Migranten und Asylbewerber im Gespräch.
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Die Karl-Theodor-Brücke-und der Neckar in Heidelberg.Foto: iStock
Epoch Times6. Juli 2018

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge treibt einem Medienbericht zufolge die Planungen für zwölf Pilot-Ankerzentren in fünf Bundesländern voran.

In einem im Intranet der Behörde veröffentlichten Dokument würden als Standorte Gießen, Heidelberg, Dresden und Lebach genannt – und auch Manching, Bamberg, Augsburg, Donauwörth, Zirndorf, Regensburg, Deggendorf und Schweinfurt.

Das berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Klarheit gefordert

Im Streit über die Einführung von Ankerzentren hatten die Regierungschefs von Niedersachsen und Schleswig-Holstein von der Bundesregierung parteiübergreifend Klarheit gefordert. „Keiner weiß, was das eigentlich sein soll“, sagte Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Es wäre wesentlich klüger, Herr Seehofer würde auf den Tisch legen: Dies und das haben wir vor und wir nennen das in Zukunft Ankerzentrum.“

Stattdessen werde ein großer Begriff herausposaunt und alle Welt zerbreche sich den Kopf, worüber denn eigentlich genau diskutiert werde, so Weil. Rückendeckung erhielt er von seinem Kieler Kollegen Daniel Günther (CDU).

„Wir haben uns aus ähnlichen Gründen, wie Herr Weil sie beschrieben hat, zurückgehalten“, sagte der Unionspolitiker der Zeitung. Die grundsätzliche Idee, in einem Ankerzentrum über Asylanträge schnell zu entscheiden, halte er für klug. Er erklärt:

Aber wenn man nur über Schlagwörter redet und nicht definiert, was damit gemeint ist und wie es funktionieren soll, so lange beteiligen wir uns in Schleswig-Holstein nicht“.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Ankerzentren als Anlaufstelle für Asylbewerber einzurichten, insbesondere wenn sie wenig Aussicht auf Anerkennung haben. Zuständig ist Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

(dpa/dts)



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