Italiens harte Haltung zeigt Wirkung: Todeszahlen auf zentraler Mittelmeerroute weiter gesunken

Italiens restriktive Haltung gegenüber NGO-Schiffen, die mit illegalen Migranten in Italiens Häfen einlaufen wollen, zeigt Wirkung. Die Todeszahlen auf der zentralen Mittelmeerroute sind auf einem neuen Tiefstand gesunken.
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Afrikaner versuchen mit Booten nach Europa zu gelangen. NGO-Schiffe nehmen sie im Mittelmeer auf.Foto: Emilio Morenatti/dpa
Epoch Times2. Januar 2019

Die harte Haltung Italiens gegenüber den NGO-Schiffen, die auf eigene Faust Migranten aus dem Mittelmeer aufnehmen um sie nach Europa zu schleusen, zeigt Wirkung. So ertranken mit 1.306 Menschen im Jahre 2018 (2017: 2.853) so wenig afrikanische Migranten auf der zentralen Mittelmeerroute, wie seit Jahren nicht.

Auf der westlichen Mittelmeerroute zwischen Marokko und Spanien hingegen stiegen die Todeszahlen im Vergleich zum Vorjahr. Die westliche Mittelmeerroute wurde aufgrund Italiens Haltung zunehmend für durch Menschenschlepper organisierte Fahrten stärker genutzt.

Die Zahlen zeigen, dass die Haltung der betreffenden Länder und restriktive Maßnahmen effektive Auswirkungen auf den Migrationsstrom haben.

Die Todeszahlen an der zentralen Mittelmeerroute sind 2018 deutlich zurückgegangen. Grafik: Epoch Times (Quelle IOM)

Die NGO´s mit ihren Schiffen im Mittelmeer wirken diesen Maßnahmen allerdings entgegen. Mit ihren Schiffen nehmen sie illegale Migranten auf und bringen sie nach Europa. Sie berufen sich dabei auf die schwierige Situation für Migranten in Libyen.

NGOs wollen illegale Migranten nach Europa bringen

Laut Seerecht hat sich jedes Schiff, das sich in der Nähe eines in Not geratenen anderen Schiffes oder Bootes befindet, die Pflicht zu helfen. Diese Pflicht gilt unabhängig vom seerechtlichen Status des Gewässers, d. h. auf hoher See ebenso wie im Küstenmeer. Wenn die in Not Geratenen aufgenommen werden,  müssen sie an einen sicheren Ort gebracht werden.

Das Leben der Überlebenden darf an diesem Ort nicht mehr weiter in Gefahr sein und es müssen die menschlichen Grundbedürfnisse (wie zum Beispiel Nahrung, Unterkunft und medizinische Bedürfnisse) gedeckt werden. Libyen ist für die NGOs, die im Mittelmeer aktiv sind, kein sicherer Ort.

Daher versuchen die Organisationen, die illegalen Migranten in europäische Häfen zu bringen.

Mehrere private deutsche Organisationen sind im Mittelmeer aktiv

Auch mehrere private deutsche Organisationen sind im Mittelmeer aktiv. So hat das ehemalige Forschungsschiff „Professor Albrecht Penck“, kürzlich 17 illegale Migranten im Mittelmeer aufgenommen. Das unter deutscher Flagge fahrende Schiff der deutschen Nichtregierungsorganisation „Sea-Eye“, ist seit dem 12. Dezember im Mittelmeer aktiv.

Die Menschen hätten sich in Seenot befunden und wären in internationalen Gewässern vor der libyschen Küste aufgenommen worden, heißt es von einem Sprecher von „Sea-Eye“. Das Holzboot, mit dem die illegalen Migranten unterwegs waren, soll überladen gewesen sein. Ohne Proviant hätte es sich etwa 27 Seemeilen von der Küste entfernt befunden, so der Sprecher gegenüber der „Zeit“.

Die Menschen konnten aus eigener Kraft nirgends mehr hingelangen, kein anderes Schiff war in der Nähe“, führt er weiter aus.

Der Aufforderung der libyschen Seenotrettungsleitstelle, die Migranten an die libysche Küstenwache zu übergeben, kam man nicht nach. Stattdessen nahm die Crew mit der Seenotrettungsleitstelle in Bremen, die für die Seenotrettung in Nord- und Ostsee zuständig ist, Kontakt auf.

Bremen verwies das Schiff wieder an die libysche Seenotrettungsleitstelle zurück. Denn Bremen ist nur für die Nord- und Ostsee zuständig. Außerhalb dieses Bereiches ist sie weder für Hilfsschiffe noch allgemein für Schiffe unter deutscher Flagge zuständig. Zuständig sei nach dem Seerecht für die Koordinierung vor Ort immer die Seenotrettungsleitstelle, in deren Seegebiet sich ein Schiff befindet. Auch die Seenotrettungsleitstelle Rom verwies auf die libysche Küstenwache.

„Sea-Eye“ wendet sich an das Auswärtige Amt

In dieser Situation wandte sich „Sea-Eye“ an das Auswärtige Amt und bat um Unterstützung:

Nach unserer Auffassung ist eine Übergabe von geretteten Menschen und Rückführung nach Libyen nicht zu verantworten“, heißt es darin.

Für sie sei Tripolis kein sicherer Hafen. Das Auswärtige Amt bestätigte, Kenntnis von dem Fall zu haben, äußerte sich darüber hinaus aber nicht dazu, berichtet die „Zeit“.

„Wir sind irritiert und enttäuscht, dass die Seenotleitstelle in Bremen uns schlicht anwies, den Aufforderungen der Libyer zu folgen“, zitierte heute der „Merkur“ den Allgäuer Arzt Jan Ribbeck, der den Rettungseinsatz geleitet hat.

Malta und andere Häfen verweigerten eine Aufnahme der illegalen Migranten an Bord. Das Auswärtige Amt so heißt es, arbeite an einer Lösung.

Der Berliner „Sea-Watch“, die gerade 32 illegale Migranten an Bord hat, steht vor dem selben Problem. Auch sie findet keinen Hafen zum Einlaufen. „Es ist Zeit für die deutsche Regierung, Verantwortung zu übernehmen: Zwei Schiffe brauchen einen sicheren Hafen“, heißt es von dort berichtet der „Merkur“.

Seerecht nicht für Schlepperbanden und Massenmigration ausgelegt

An diesen Fällen zeigt sich deutlich, dass das internationale Seerecht mit seiner vertraglich und völkergewohnheitsrechtlich verbürgten Pflicht zur Seenotrettung für solche Situationen, wo tausende Personen von Schleppern gezielt in die Seenot geschickt werden, um dann – im besten Fall – von patrouillierenden staatlichen oder privaten Schiffen aufgenommen zu werden, nicht ausgelegt ist.

In diesen Fällen überschneiden sich verschiedene Rechtsräume, wie das internationale Seerecht, das internationale Flüchtlingsrecht, europäische und globale Menschenrechte, das Recht der Europäischen Union, das Verfassungsrecht und nationales Strafrecht verschiedener beteiligter Staaten. Sie alle bestehen nebeneinander und überschneiden sich teilweise. Dadurch entstehen widersprüchliche normative Vorgaben.

Gleichzeitig gibt es Interpretationsspielräume und Regelungslücken. Dies zeigt, wie wichtig das Vereinbaren grundlegender Regelungen zwischen den betreffenden Ländern Europas und Afrikas ist, wie man mit im Mittelmeer aufgegriffener illegalen Migranten verfahren will. (er)



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