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Digitale Patientenakte kommt: Röntgenbilder, Impfausweis und Mutterpass gibt es bald auch auf dem Smartphone

Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten, wie am Freitag der Bundestag mehrheitlich beschloss. Die elektronische Patientenakte soll die Kommunikation unter Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern erleichtern, doch manch Versicherter sieht seine Privatsphäre in Gefahr.

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Die Bundesregierung plant, dass jeder seine Patientenakte per Tablet oder Smartphone verwalten kann.

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Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Dies beschloss am Freitag der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition. Aus der Opposition wurde dabei deutliche Kritik geäußert – zum Datenschutz,  zu den Alternativen zur elektronischen Akte aber auch zur möglichen kommerziellen Nutzung der Daten durch Forschung und Wirtschaft. Die Patienten sollen ab 2022 einen Anspruch darauf haben, dass Ärzte die Patientendaten dort elektronisch eintragen können.

Für erste Befüllung der „Digital-Patientenakte“ werden die Ärzte bezahlt

Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenaufnahmen sollen künftig auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder oder das Zahn-Bonusheft in die Akte aufgenommen werden. Für die erste Befüllung der Akte werden die Ärzte bezahlt.
Wie wird der Zugriff auf die Daten geregelt? Jeder gesetzliche Versicherte entscheidet selbst, ob er seine Daten digital erfassen lässt. Ab 2022 haben die Patienten zudem die Möglichkeit, in jedem Einzelfall festzulegen, wer was zu sehen bekommt. So können etwa werdende Mütter verhindern, dass ihr Orthopäde Daten über die Schwangerschaft einsehen kann.

Arzt, Krankenhäuser und Apotheker sind für Datenschutz verantwortlich

Jeder soll seine Patientenakte per Tablet oder Smartphone verwalten können. Wer dies nicht kann oder will, soll dies auch in der Filiale seiner Krankenkasse vor Ort machen können. Ab 2022 sollen die Versicherten beim Wechsel zu einer anderen Kasse dann ihre Daten mitnehmen können.
Ab 2023 soll es möglich sein das der Patient, nach Zustimmung, seine Daten der Forschung zur Verfügung stellt. Für die Verarbeitung von elektronischen Rezepten soll es eine zusätzliche App geben, mit denen sich die E-Rezepte aufs Smartphone laden lassen. Der Patient kann diese dann in einer Apotheke vor Ort oder einer Online-Apotheke einlösen. Auch Überweisungen sollen elektronisch übermittelt werden können.
Arzt, Krankenhäuser und Apotheker sind dafür verantwortlich, dass die Daten aus der elektronischen Patientenakte nicht in falsche Hände geraten. Die App-Betreiber müssen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich melden. Tun sie das nicht ordnungsgemäß, droht ihnen ein saftiges Bußgeld. (afp)

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