Milliardenschwere Energie-Zuschüsse für Firmen sollen kommen

Viele Firmen ächzen unter den stark gestiegenen Energiekosten. Für staatliche Zuschüsse gibt es eng gefasste Voraussetzungen. Manager müssen auf Boni verzichten.
Ein Mitarbeiter arbeitet auf dem Gelände der Salzgitter AG an einem Hochofen. Firmen soll mit einem milliardenschweren Hilfsprogramm der Bundesregierung geholfen werden.
Ein Mitarbeiter arbeitet auf dem Gelände der Salzgitter AG an einem Hochofen. Firmen soll mit einem milliardenschweren Hilfsprogramm der Bundesregierung geholfen werden.Foto: Jochen Lübke/dpa
Epoch Times3. Juni 2022

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Ein milliardenschweres Hilfsprogramm der Bundesregierung mit Energiekosten-Zuschüssen für Firmen soll bald starten. Es befinde sich auf der Zielgeraden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Dafür eingeplant seien fünf Milliarden Euro an Mitteln.

Ziel sei, dass die Antragstellung in den nächsten Wochen starte – die EU-Kommission muss das Programm noch beihilferechtlich genehmigen. Das Notifizierungsverfahren laufe. Die Bundesregierung will mit dem Kostenzuschuss für besonders betroffene Firmen den starken Anstieg von Erdgas- und Strompreisen temporär dämpfen.

Firmen müssen Zuschuss nicht zurückzahlen

Durch eine „strikte Bonusverzichtsregel“ für die Geschäftsleitung solle sichergestellt werden, dass nur die Firmen ihre Kosten „vergemeinschaften“, die sich in einer wirklichen Notlage befinden. Einen Verzicht auf Bonuszahlungen gab es ab bestimmten Voraussetzungen auch bei den Überbrückungshilfen in der Corona-Pandemie, wie auch beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Mit diesem hatte der Staat während der Pandemie große Unternehmen wie die Lufthansa gestützt.

Die Firmen müssen den Energiekosten-Zuschuss nicht zurückzahlen. Aus den Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, mit den Zuschüssen sollten die am stärksten betroffenen Unternehmen in einem „angemessenen Umfang unterstützt“ werden – ohne aber „mit der Gießkanne“ zu fördern und ohne dass dies den Erdgasverbrauch ankurbele oder preiserhöhende Effekte auslöse.

Konkret soll ein Anteil der zusätzlichen Energiekosten im Februar bis September 2022 bezuschusst werden – soweit sich der Preis für Erdgas oder Strom mehr als verdoppelt hat. Geplant ist ein Stufensystem, je nachdem wie bedürftig das Unternehmen ist.

Demnach sollen Firmen aus einer energie- und handelsintensiven Branche gemäß einer EU-Beihilfeleitlinie 30 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 2 Millionen Euro erhalten, wenn sie einen Anteil von mindestens 3 Prozent Energiebeschaffungskosten an den Gesamtkosten nachweisen. 50 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen sollen Unternehmen bekommen, die zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro sollen besonders energieintensive Firmen etwa aus der Chemie-, Glas-, Stahl- oder Metallindustrie erhalten. Die prozentuale Förderung solle im Juli für die restliche Laufzeit des Programms einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen werden.

Kein umfassender Schutz

Das Zuschussprogramm ist Teil eines im April von Wirtschafts- sowie Finanzministerium vorgestellten Hilfspakets für Unternehmen, die besonders von den Folgen des Ukraine-Kriegs und dem Anstieg der Energiekosten betroffen sind. Dazu gehört etwa auch ein Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW, das bereits angelaufen ist.

Ein umfassender Schutz ist das Hilfspaket nicht. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im April von einem wirtschaftspolitischen „Stoßdämpfer“ gesprochen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte gesagt, eine „totale Kostenübernahme“ durch den Staat gebe es nicht. Es sei wichtig, dass Firmen überleben könnten, aber der Staat könne ihnen nicht jede Belastung abnehmen. Dies würde den Druck nehmen, dass sich Firmen innovativ aufstellen. (dpa/red)



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