Bundesverfassungsgericht: Abschiebungen ohne Vorwarnung sind möglich

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 27. Juli, dass Abschiebungen vorgenommen werden können, wenn "aufgrund von tatsächlichen Anhaltspunkten ein beachtliches Risiko dafür besteht, dass ein Ausländer einen terroristischen Anschlag verüben werde".
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Richter des Bundesverfassungsgericht (L-R): Sibylle Kessal-Wulf, Monika Hermanns, Michael Gerhardt (aktueller Nachfolger ist Ulrich Maidowski), Peter Huber, Andreas Vosskuhle (Präsident), Gertrude Luebbe-Wolff (aktueller Nachfolger ist Doris König), Herbert Landau and Peter MüllerFoto: ULI DECK/AFP/GettyImages, 2012
Epoch Times29. Juli 2017

„Auch Karlsruhe hat nun bestätigt, dass Innenminister Roger Lewentz (SPD) zum Schutz der Bevölkerung eine schärfere Gangart bei der Abschiebung von Gefährdern einschlagen kann“, erklärt AfD-Fraktionsvorsitzender Uwe Junge in Rheinland-Pfalz.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht es den Innenministerien der Länder, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ‚zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr‘ ohne Vorwarnung abzuschieben. Handeln Sie jetzt zum Schutz unserer Bevölkerung, Herr Lewentz!“, fordert Junge.

Das Bundesverfassungsgericht stützte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.3.2017.

Nach § 58 a Aufenthaltsgesetz kann eine Abschiebung vorgenommen werden, wenn „aufgrund von tatsächlichen Anhaltspunkten ein beachtliches Risiko dafür besteht, dass ein Ausländer einen terroristischen Anschlag verüben werde“. (ks)

 

 



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