Männlich, weiblich oder „anderes“: Regierung uneins über „drittes Geschlecht“

Es bahnt sich ein Konflikt über die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung eines "dritten Geschlechts" an.
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Ein Kind versteckt sich unter der Regenbogenflagge.Foto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times5. Januar 2018

Zwischen Bundesinnenministerium und Bundesfamilienministerium bahnt sich ein Konflikt über die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung eines „dritten Geschlechts“ an.

Nach Informationen aus Regierungskreisen bevorzugt das Haus von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) eine verwaltungsrechtliche Minimallösung, bei der in erster Linie in den Melderegistern neben „männlich“ und „weiblich“ noch die Kategorie „anderes“ eingeführt wird.

Das SPD-geführte Familienministerium dagegen fordert ein Mantelgesetz, das umfassende Änderungen auch im Zivilrecht oder Transsexuellenrecht vornimmt.

„Das Bundesinnenministerium hat sich schon in der vergangenen Wahlperiode einer Reform des Personenstandsrechts zum Schutz der Geschlechtervielfalt verweigert“, klagt Staatssekretär Ralf Kleindiek im „Spiegel“. „Ich erwarte, dass sich diese Haltung nun ändert.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Oktober entschieden, dass Menschen ohne biologisch eindeutig zuzuordnendes Geschlecht Anspruch auf einen „positiven Geschlechtereintrag“ hätten.

Bis Ende dieses Jahres muss die Entscheidung umgesetzt werden. Das Familienministerium hatte bereits vor dem Karlsruher Beschluss eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, zu deren Ergebnis ein von externen Gutachtern erstellter Entwurf für ein mögliches Mantelgesetz zählt.

Darin werden Änderungen an gut einem Dutzend Regelwerken vorgeschlagen, vom Bürgerlichen Gesetzbuch über das Strafvollzugsgesetz bis zum Gesetz über die gesetzliche Rentenversicherung. (dts)



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