Martin Schulz wird konkret: Längerer Bezug von Arbeitslosengeld und Recht auf Weiterbildung

Ende Februar kündigte SPD-Kanzlerkandidat Schulz Korrekturen an den arbeitsmarktpolitischen Reformen der Agenda 2010 an, am Montag wollen die Sozialdemokraten ein erstes Konzept zu den Plänen vorstellen.
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Plakat von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz.Foto: Getty Images
Epoch Times5. März 2017

Martin Schulz wird konkret: Ende Februar kündigte der SPD-Kanzlerkandidat Korrekturen an den arbeitsmarktpolitischen Reformen der Agenda 2010 an, am Montag wollen die Sozialdemokraten ein erstes Konzept zu den Plänen vorstellen.

Im Kern des Papiers „Qualifizierung stärken, Versicherungsschutz verbessern“, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, steht eine längere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld, die an eine berufliche Weiterbildung geknüpft wird.

Recht auf Weiterbildung und Arbeitslosengeld Q:

Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt durch Digitalisierung und flexiblere Beschäftigungsformen strebt die SPD eine „Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zur Arbeitsversicherung“ an, die den Schwerpunkt stärker auf die berufliche Weiterbildung legt. Die „Sicherung und Entwicklung von Qualifikationen über das gesamte Erwerbsleben hinweg“ werde zu einer „zentralen arbeitsmarktpolitischen Aufgabe“, heißt es in dem Papier. Aus der Bundesagentur für Arbeit (BA) soll deshalb die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung werden.

Die Bundesagentur soll demnach gesetzlich verpflichtet werden, Arbeitslosen eine Weiterbildung anzubieten, wenn diese binnen drei Monaten nach dem Jobverlust keine neue Stelle finden. Während der Qualifizierungsmaßnahme erhalten die Arbeitslosen dann das neue Arbeitslosengeld Q (ALG Q), das nicht auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) angerechnet wird und dessen Höhe dem ALG I entspricht. Damit können Arbeitssuchende länger Arbeitslosengeld beziehen, bevor ihnen das Abrutschen in Hartz IV droht.

Bislang erhalten Menschen ohne Job höchstens zwölf Monate ALG I, bei Über-50-Jährigen steigt der maximale Anspruch schrittweise auf 24 Monate. Sollten die Sozialdemokraten ihr Vorhaben umsetzen, würde die Zahlung von Arbeitslosengeld auch von der Dauer der Weiterbildung abhängen. Im Extremfall könnte ein 58-jähriger Arbeitnehmer, der bislang Anspruch auf 24 Monate ALG I hätte, bei einer zweijährigen Qualifizierungsmaßnahme auf eine Bezugsdauer von maximal 48 Monaten kommen.

Niedrigere Schwelle für ALG-Bezug und höheres Schonvermögen bei Hartz IV:

Bislang müssen Beschäftige in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um ALG I zu beziehen. Diese Schwelle soll nach den Plänen der SPD sinken – auf zehn Monate sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit in den drei Jahren vor dem Jobverlust. Damit sollen auch bisher nicht erfasste – zum Beispiel kurzzeitige – Beschäftigungsverhältnisse in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Für Arbeitslose, die auf Hartz IV zurückfallen, soll das Schonvermögen von bislang 150 auf 300 Euro pro Lebensjahr verdoppelt werden.

Lebenslaufberatung für Beschäftigte:

Alle Beschäftigten sollen dem SPD-Konzept zufolge ein Recht auf Kompetenzfeststellung und Lebenslaufberatung durch die neue Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung erhalten, die sie jederzeit in ihrem Berufsleben in Anspruch nehmen können. Dabei können sie erfahren, „welche beruflichen Perspektiven sie mit ihren vorhandenen Qualifikationen haben und welche Optionen für eine berufliche Weiterbildung sinnvoll sind“. Auf der Beratung aufbauend sollen auch Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Ein „Fachkräftemonitoring“ soll dafür sorgen, dass die Bundesagentur den Bedarf an Arbeitskräften in den Branchen und Regionen richtig einschätzt. (afp)



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