Steinmeier: „Deutschland kann auf Chinas Erfolgen aufbauen“

"In vielen Bereichen kann Deutschland auf dem aufbauen, was von China vorbereitet wurde", meinte Frank-Walter Steinmeier heute bei einem Staatsbankett für den chinesischen Präsidenten und dessen Frau.
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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Chinas Präsident Xi Jinping am 5. Juli 2017 in Berlin.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times5. Juli 2017

Deutschland könne das weiterentwickeln, was China aufgebaut habe, betonte Frank-Walter Steinmeier. China habe schließlich vor Deutschland die G20-Präsidentschaft ausgeübt, erinnerte der Bundespräsident am Mittwochabend bei einem Staatsbankett für den chinesischen Präsidenten Xi Jinping und dessen Frau Peng Liyuan.

„In vielen Bereichen kann Deutschland auf dem aufbauen, was von China vorbereitet wurde“, sagte der Bundespräsident, dies gelte nicht nur beim Klimaschutz, sondern auch bei der „Wachstumsagenda“.

Klimaschutz: China und Deutschland stehen „fest zu ihren Zusagen“

In der Gruppe der G20-Staaten arbeiteten China und Deutschland eng zusammen – das gelte auch beim Klimaschutz. Die beiden Länder tragen da eine besondere Verantwortung.

„Angesichts der amerikanischen Ankündigung, sich aus dem Weltklimaabkommen zurückzuziehen“, komme China und Deutschland „in Klimafragen zweifellos besondere Verantwortung zu“, sagte Steinmeier.

Anders als die US-Regierung stünden China und Deutschland „fest zu ihren Zusagen im Rahmen des Abkommens“.

Steinmeier: Regierungen müssen „den Menschen dienen und nicht sich selbst“

Steinmeier hielt in seiner Rede vor dem chinesischen Präsidenten ein Plädoyer für „gemeinsame Regeln“ und das Völkerrecht, die Bedeutung der internationalen Organisationen, Rechtsstaatlichkeit und „demokratischer Teilhabe“.

Er erinnerte an eine Formulierung des chinesischen Denkers Mengzi, der schon vor mehr als 2000 Jahren gesagt habe, das Volk sei „am wertvollsten“, der Fürst aber „am unwichtigsten“.

Regierungen müssten „den Menschen dienen und nicht sich selbst“, fügte der Bundespräsident hinzu. „Unveräußerliche Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit“ gäben dem ein „verlässliches Fundament“. (afp)



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