Milliarden-Rücklagen bei Bundesagentur für Arbeit – Beitragssenkung zur Arbeitslosenversicherung gefordert

Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit werden immer größer. Nach dem Sachverständigenrat und dem Bund der Steuerzahler fordern nun FDP und Grüne eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.
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Bundesagentur für Arbeit.Foto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times9. November 2017

Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit werden immer größer. 2018 dürfte das finanzielle Polster der Nürnberger Behörde auf 18,9 Milliarden Euro steigen: 2019 könnten es nach den Schätzungen der BA bereits 24,3 Milliarden Euro und 2022 sogar 43,3 Milliarden Euro sein, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitag) unter Berufung auf den Haushaltsentwurf für 2018.

Nach dem Sachverständigenrat und dem Bund der Steuerzahler fordern nun FDP und Grüne eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Auch Peter Clever, stellvertretender Vorsitzender im Verwaltungsrat der BA, verlangt einen niedrigeren Beitrag.

Er vertritt die Arbeitgeberverbände in dem Kontrollgremium, das am Donnerstag über den Haushalt beraten hat. FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel hält es für ein „Gebot der Fairness“ bei einer ausreichenden Rücklage den Beitrag zu verringern. „Wir wollen für die kommende Legislaturperiode die Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent stabilisieren und insbesondere Geringverdiener entlasten – denn diese sind durch die Beiträge besonders belastet“, sagte er der SZ.

Kerstin Andreae, zuletzt stellvertretende Fraktionschefin bei den Grünen, hält eine Entlastung ebenfalls für angemessen, wenn die Reserve 20 Milliarden Euro erreicht hat. Die Bundesagentur müsse aber trotzdem zukünftig mehr Geld in Weiterbildung investieren können, „um Beschäftigte, Arbeitslose und Betriebe in der Arbeitswelt 4.0 wirkungsvoll unterstützen zu können“, sagte Andreae.

Laut SZ wird die Arbeitsagentur spätestens Anfang 2019 eine Rücklage von 20 Milliarden Euro erreicht haben. Diese gilt als ausreichende Grundlage, um im Fall einer Rezession wie 2009 mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld eine Krise besser auffangen zu können. Von diesem Zeitpunkt an dürfe „kein von der BA nicht mehr benötigter Cent aus der Tasche eines Arbeitnehmers oder Arbeitgebers zwangsweise abgezweigt werden, weil er besser für Konsum, Altersvorsorge, Vermögensbildung oder für Zukunftsinvestition eingesetzt werden kann“, sagte Clever.

„Die BA ist keine Sparkasse, schon gar keine, die aus nicht benötigten Zwangsabgaben gespeist wird.“ Derzeit liegt der Beitrag bei 3,0 Prozent des Bruttolohns. Diskutiert wird über eine Senkung von 0,2 bis 0,5 Prozentpunkten. Der Sachverständigenrat hält eine Senkung von 0,5 Zählern für möglich. (dts)



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