Urteil in Mainz: Zwölf Jahre Haft nach Psychiatrie – Ahmet ermordete Syndia im Wahn

Die 21-Jährige lag mit dem Rücken zu ihm, als er zum Küchenmesser griff. Laut Staatsanwaltschaft fand man 30 Verletzungen an Syndias Körper. Nun sprach das Landgericht Mainz ein Urteil zum Mord in Worms.
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Am Landgericht Mainz findet ein Prozess gegen AstraZeneca statt.Foto: Screenshot Youtube/Bild & Facebook/silv.ja.90
Epoch Times20. November 2019

14 Jahre Haft wollte die Staatsanwaltschaft für den im Gerichtsprozess geständigen Tunesier Ahmet T. für das, was er in der Nacht zum 6. März seiner Freundin, der 21-jährigen Altenpflegerin Syndia A., angetan hatte. Hinterrücks hatte er die mit dem Rücken zu ihm in ihrem Bett liegende junge Frau regelrecht abgeschlachtet. Die Verteidigung wäre mit acht bis zehn Jahren zufrieden, während die Nebenklage keine Milderungsgründe sah und auf lebenslänglich hoffte. Am Dienstag sprachen die Richter das Urteil.

Urteil: 12 Jahre, zuvor Psychiatrie

Letztlich sahen die Richter am Landgericht Mainz am Dienstag, 26. November, zwölf Jahre wegen Mordes für die 30 Messerstiche als angemessen an, die zum Tode der jungen Frau führten. Zudem soll der abgelehnte Asylbewerber wegen bescheinigter Wahnvorstellungen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, wie „Ludwigshafen24“ meldet.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wird der 28-Jährige vor seinem Haftantritt eine Therapie in der psychiatrischen Einrichtung absolvieren. Erst wenn er als geheilt gilt, wird er seine Haftstrafe antreten. So wollen es die Richter.

Im Wahn den Tod gebracht

Laut „SWR“ hatte der Mann die wahnhafte Vorstellung, dass die 21-Jährige ihn mit Drogen betäubt und vergewaltigt habe. Dabei hätte sie ihn dann gefilmt. Aus „Rache“ dafür hatte er sie dann grausam ermordet. In seinem letzten Wort sagte der Tunesier bereits am 19. November vor Gericht, dass er nicht krank sei: „Die Sache passierte in einem kurzen Augenblick. Ich wollte sie bestrafen, ja. Aber doch nicht so.“

An diesem Dienstag nahm der Angeklagte regungslos das Urteil hin. Reue zeigte er keine. Syndias Mutter weinte im Gerichtssaal. Immer wieder hielt sie sich die Augen zu. Überstürzt verließ sie zum Schluss den Saal, schilderte der „SWR“ das Ende des Prozesses in Mainz.

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Schwarze Kreuze in Worms

Um den 13. Juli 2019 tauchten in Worms schwarze Kreuze auf, laut Polizei würden damit Anhänger der rechten Szene „an die Menschen erinnern, die Opfer von Straftaten wurden, die sie als ‚Ausländergewalt‘ bezeichnen“, hieß es im Polizeibericht. Für Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek (CDU) waren es jedoch „menschenverachtende Hetzparolen oder Symbole“ für die keinen Platz in Worms sei.

Wie auch immer: Es hatte sich ein Mord zugetragen in Worms…

Tödlicher „Beziehungsstreit“

Worms, Rheinland-Pfalz, rund 20 Kilometer nördlich von Mannheim in Baden-Württemberg: In der Nacht auf Mittwoch, 6. März 2019, stach in der kreisfreien Stadt der Tunesier Ahmet T. (28) auf seine deutsche Freundin im Streit ein, mit zahlreichen Messerstichen. Die 21-jährige Altenpflegerin Syndia. aus Worms überlebte den Angriff nicht.

Einsatzkräfte fanden sie kurz darauf tot in ihrer Wohnung, hieß es im Polizeibericht. Der Täter flüchtete nach dem Mord, stellte sich dann aber kurz darauf der Polizei.

Für ihn hatte sich Syndia verändert, lernte Arabisch, trug sogar Kopftuch. Am Ende konnte das ihr Leben auch nicht retten. Die „Bild“ vermutete, dass sie starb, weil sie sich weigerte, mit ihm nach Tunesien zu gehen. Sein Asylantrag war längst abgelehnt worden, noch bevor er sie vier Monate zuvor kennenlernte. Montags wurde der Tunesier, der sich mit drei Identitäten in Deutschland angemeldet hatte und dreifach Taschengeld kassierte, zur Fahndung ausgeschrieben. Von Dienstag auf Mittwoch übernachtete er im Haus von Syndias Eltern, in dem sie im OG ein Wohn- und ein Schlafzimmer hatte. Mehrfach war Ahmet T. dort vom Vater bereits rausgeschmissen worden, weil er sich aggressiv gegenüber seiner Tochter verhalten hatte, schreibt der „SWR“.

Vor Gericht schilderte der 28-Jährige Mitte Oktober die Tat: Die junge Frau habe im Bett gelegen, mit dem Rücken zu ihm gewandt. Laut „Bild“ sagte der Mann, dass es keinen Grund für den Angriff gegeben habe. Er sei wütend gewesen und in einem Fieber, so die Aussage. Da griff der Tunesier zum Küchenmesser. Laut Anklage erlitt die 21-Jährige 30 Verletzungen und verstarb noch am Tatort: Rücken, Hals, Lunge, Hände waren von Schnitten und Stichen übersät.

Syndias Cousin, der 34-jährige Gerüstbauer Patrick S. sagte der „Bild“: „Ich werde sie in Erinnerung behalten als diesen lebensfrohen Menschen, der nie über andere schlecht geredet hat und immer hilfsbereit war.“

Trotz Ablehnung: ein Jahr illegal und kriminell in Deutschland unterwegs

Ahmet T.s Aufenthalt in Deutschland war offenbar ein einziges Behördenversagen: Einreise im Oktober 2017 und Anmeldung mit drei Identitäten an drei BAMF-Außenstellen, laut „Bild“ in einem Fall auch um sechs Jahre verjüngt. In Heidelberg stellte er noch im selben Monat einen Asylantrag, der im Februar 2018 abgelehnt, die Duldung eingestellt wurde. Eine sofortige Abschiebung erfolgte nicht.

Mehrfach zeigte er sich straffällig: gefährliche Körperverletzung (2x), Diebstahl (4x), Drogendelikt, Bedrohung, Nötigung. Ab Ende Oktober 2018 galt er im Innenministerium als untergetaucht. Im Dezember erfuhren die Behörden, dass er in Worms sein soll, wo genau, unbekannt. Am 4. März 2019 wird er dann endlich zur Fahndung ausgeschrieben, nach mehr als einem Jahr illegalem Deutschlandaufenthalt. Zwei Tage später starb Syndia in Worms.

Vorkommnis beim Gedenk-Gottesdienst

Mindestens 500 Menschen nahmen am darauf folgenden Wochenende an einem Trauermarsch in Worms mit anschließendem ökumenischen Gottesdienst teil.

Kurz vor dem Gottesdienst kam es zu einem Zwischenfall: Ein Mann stand mit ausgebreiteten Armen im  Altarraum und rief „Allahu Akbar“, den Ausruf der islamistischen Attentäter. Zahlreiche Besucher verließen fluchtartig die Kirche und alarmierten die Polizei, die den Extremisten festnehmen konnte. Die Vernehmung des Mannes verlief ergebnislos, man ließ ihn frei.

Gegen ihn wurden lediglich Ermittlungen wegen des Verdachts der Störung der Religionsausübung eingeleitet. Der Gottesdienst wurde fortgesetzt. (sm)



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