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Gnadenerlass: Grüner Justizsenator lässt Hunderte Straftäter aus Berliner Gefängnissen frei

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) entließ in diesem Jahr bereits 137 Strafgefangene vorzeitig aus den Haftanstalten der Hauptstadt und das, obwohl die Gefängnisse nicht überfüllt sind. In den letzten vier Jahren waren es insgesamt sogar 699.

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Offene Gefängniszelle. (Symbolbild)

Foto: iStockphoto

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Aus einer am 3. November von dem Berliner Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) an den Senat gerichteten Schriftlichen Anfrage zum Thema „Gnadenerlass – Vorzeitige Entlassung von Häftlingen aus Berliner Gefängnissen“ ging hervor, dass bis zum Zeitpunkt der Senatsantwort am 18. November 137 Straftäter vorzeitig entlassen wurden.
In den meisten Fällen handelte es sich um Straftäter aus dem Bereich „Diebstahl/Diebstahl im besonders schweren/Diebstahl mit Waffen“ (65 Fälle). In zwei Fällen handelte es sich um Raub, in einem Fall um räuberischer Diebstahl und in zehn Fällen um „(Gefährliche) Körperverletzung“. Weitere Fälle handelten von Drogendelikten, Trunkenheitsfahrern, fahrlässiger Brandstiftung oder Verstößen gegen das Waffengesetz und andere Delikte.
Vallendar hatte seine Anfrage aufgrund von Medienberichten bezüglich des sogenannten Gnadenerweises des grünen Berliner Justizsenators Dirk Behrendt gestellt. Der „RBB“ berichtete unter anderem darüber.

Bedingungen für einen Gnadenerlass

Wie aus den Justizvollzugsanstalten zu erfahren war, ist eine Voraussetzung für eine vorzeitige Haftentlassung, dass keine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren vorliegt. Auch bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr wegen Straftaten nach § 181b des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine vorzeitige Entlassung nicht möglich.
Dieser Paragraf stellt verurteilte Täter unter Führungsaufsicht, weil sie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben, „wie (schweren) sexuellen Missbrauch von Kindern, sexuellen Übergriff/Nötigung oder Vergewaltigung“, hieß es in der Senatsantwort.

Sozialleistungen und Unterschlupf ausreichend

Als weitere Voraussetzungen kommen hinzu, dass der Gefangene seinen Lebensunterhalt – selbst durch Sozialleistungen – sicherstellen und eine Unterkunft nachweisen kann, wenigstens vorübergehender Art, zum Beispiel bei Verwandten.
In den vergangenen fünf Jahren (2016 – 2020) Amtszeit des Justizsenators Behrendt in Berlin wurden auf diese Weise 699 Straftäter vorzeitig aus den Gefängnissen der Hauptstadt entlassen.
Die in der Anfrage von Vallendar tangierte Belegungsquote der Berliner Justizvollzugsanstalten ergab keine Belegungsproleme, die für eine vorzeitige Entlassung von Häftlingen sprächen. Lediglich die JVA Plötzensee war zum Stichtag 4. November zu 100 Prozent belegt. Der Frauenvollzug war zu 72 Prozent, der Jugendvollzug zu 59 Prozent belegt. Die JVAs Moabit, Tegel, Heidering und der Offene Vollzug hatten Belegungsquoten von 86 bis 94 Prozent.
Die Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg ist mit 21 Prozent sogar kategorisch unterbelegt. Insgesamt saßen zum Stichtag 3.394 Strafgefangene in den Berliner Gefängnissen ein. (sm)

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