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Urteil gegen Schlüsselfigur in Komplex Bergisch Gladbach erwartet - Missbrauch an Tochter ab 3. Lebensmonat

Ab dem dritten Lebensmonat soll die Schlüsselfigur im Bergisch Gladbach Komplex seine Tochter regelmäßig in Abwesenheit der Mutter missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft.

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Gerichtsverhandlung im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach.

Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 2 Min.

Im Prozess gegen den zentralen Beschuldigten im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach wird für Dienstag das Urteil des Kölner Landgerichts erwartet. Die mutmaßlichen Taten des Angeklagten Jörg L. führten die Ermittler zu einem weit verzweigten Netzwerk von Pädokriminellen, die Kinder missbrauchten beziehungsweise untereinander kinderpornografisches Material tauschten. Das macht L. zu einer zentralen Figur im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach.

Anklage fordert Haftstrafe von 13 Jahren

Die Anklage forderte in der zurückliegenden Woche eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten für L., zudem wurde die Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß, sprach sich aber gegen die Sicherungsverwahrung aus.
Der 43-Jährige muss sich in dutzenden Fällen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung und Verbreitung von Kinderpornografie verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte dem gelernten Koch und Hotelfachmann Straftaten „in unterschiedlichen Fallkonstellationen“ von Juli 2017 bis zu seiner Verhaftung im Oktober 2019 zur Last.

Missbrauch der Tochter ab 3. Lebensmonat

Die meisten der mutmaßlichen Taten betreffen seine eigene 2017 geborene Tochter: Diese soll der Angeklagte ab ihrem dritten Lebensmonat regelmäßig in Abwesenheit der Mutter missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, „verschiedenste sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben oder von ihr an sich haben vornehmen zu lassen“.
Die Behörden gehen dabei von zahlreichen schweren Missbrauchsfällen aus. Dem Angeklagten sei es für sein Lustempfinden auch darauf angekommen, dass seine Tochter die Taten wahrnehme, befand die Anklage zum Prozessauftakt im August. Einen Großteil seiner Taten habe L. mit dem Smartphone dokumentiert und an Gleichgesinnte verschickt.

Angeklagter half bei der Identifizierung von Chatpartnern

Mit ihnen soll sich der Mann auch regelmäßig über Missbrauchstaten oder Fantasien ausgetauscht und in Einzelfällen sogar zu Taten verabredet haben. Gegen einzelne der Chatpartner ermitteln die Behörden gesondert. Nach Gerichtsangaben half der Angeklagte während der Ermittlungen bei der Identifizierung von Chatpartnern.
Der Angeklagte aus Bergisch Gladbach sitzt seit Oktober 2019 in Untersuchungshaft in Köln. Nach Angaben der Ermittler sind inzwischen bundesweit mehr als 200 Tatverdächtige im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach namentlich identifiziert. Mehrere Prozesse laufen oder sind bereits beendet. (afp)

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