CDU provoziert CSU: CDU-Spitze will weniger Wahlkreise

Die CDU-Spitze debattiert über weit reichende Schritte, um eine Reform des Wahlrechts zu ermöglichen: Bei einer Präsidiumssitzung am Samstagmorgen in Hamburg habe sich Zustimmung zu dem Vorschlag abgezeichnet, die Zahl der Wahlkreise zu verringern.
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Bei einer Präsidiumssitzung am Samstagmorgen in Hamburg habe sich Zustimmung zu dem Vorschlag abgezeichnet, die Zahl der Wahlkreise zu verringern.Foto: Morris MacMatzen/Getty Images
Epoch Times18. Januar 2020

In der CDU-Spitze werden weitreichende Schritten diskutiert, um eine Reform des Wahlrechts zu ermöglichen: Bei einer Präsidiumssitzung am Samstagmorgen in Hamburg habe sich Zustimmung zu dem Vorschlag abgezeichnet, die Zahl der Wahlkreise zu verringern, um den Bundestag nach der nächsten Wahl nicht noch größer werden zu lassen, hieß es aus Parteikreisen. Eine Festlegung gebe es aber noch nicht, sagte Parteichefin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise wäre eine Abkehr von der bisherigen CDU-Position: Da die CDU besonders viel direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag entsendet, wäre sie besonders betroffen, wenn es weniger Wahlkreise gäbe.

„Die Fraktionen werden die Gespräche weiterführen“, sagte Kramp-Karrenbauer. Parteiintern sieht sie noch Abstimmungsbedarf mit den Landesverbänden. Die Frage der Direktwahlkreise sei für die CDU „eine ganz besondere“, weil sie viele direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag entsendet. „Deswegen muss man in dieser Frage sehr sorgsam vorgehen.“ In der Diskussion sei auch ein abgestuftes Verfahren, bei dem eine Reform über zwei Legislaturperioden umgesetzt wird.

Politisch wäre eine Verringerung der Wahlkreise nicht leicht umzusetzen, weil eine beträchtliche Zahl von Abgeordneten dadurch ihr Mandat verlieren würden. Die Schwesterpartei CSU hatte sich bereits dagegen ausgesprochen.

Eine rasche Einigung der Parteien zur Wahlrechtsreform hatte kürzlich jedoch auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angemahnt. Hintergrund der Debatte ist die Größe des derzeitigen Bundestags, dem 709 Abgeordnete angehören. Gesetzlich vorgesehen sind 598 Parlamentarier.

Grund für den übergroßen Bundestag sind Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Damit die Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis nicht verzerren, bekommen die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate. Eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise würde diesen Effekt dämpfen.

Bislang hatte die CDU eine geringere Zahl von Wahlkreisen stets abgelehnt und stattdessen eine Begrenzung von Ausgleichsmandaten vorgeschlagen – was allerdings bei der derzeit zu erwartenden Stimmenverteilung die übrigen Parteien benachteiligen würde. Diese pochen auf den Grundsatz, dass die Mandatsverteilung dem jeweiligen Anteil der Parteien an den Wählerstimmen entsprechen müsse. (afp)



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