Facebook kann wegen Menschenhandel belangt werden

Facebook sei für die Handlungen von Nutzern, die über Facebook Menschenhandel betrieben oder für Triebtäter Opfer rekrutierten verantwortlich, teilte das texanische Obergericht mit und gab „grünes Licht“ für weitere Klagen gegen das Social-Media-Unternehmen.
Titelbild
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg.Foto: Samira Bouaou/The Epoch Times
Epoch Times29. Juni 2021

Der Oberste Gerichtshof von Texas entschied, dass Facebook haftbar gemacht werden kann, wenn Sexhändler die Plattform nutzten, um sich an Kinder heranzumachen. Das Gericht argumentierte, dass die Social-Media-Website von Facebook keinen rechtsfreien Raum darstelle. Die Gesetze gelten auch dort.

Das Urteil wurde gefällt, nachdem vorgängig drei Klagen aus der Region um Houston eingereicht wurden. Bei den Klagen handelte es sich um Jugendliche, die Opfer von Triebtätern wurden. Der Kontakt war über den Messaging-Dienst von Facebook zustande gekommen.

Die Staatsanwälte warfen Facebook nun vor, fahrlässig gehandelt zu haben, in dem die Konzernleitung nicht mehr dafür getan habe, um einschlägige Personen von diesem Dienst auszuschließen.

Facebook: Gesetzlich nicht für Inhalte Dritter verantwortlich

„Wir verstehen Abschnitt 230 nicht so, dass er ‚ein gesetzloses Niemandsland im Internet schafft‘, in dem die Staaten nicht in der Lage sind, Websites haftbar zu machen, die sich wissentlich oder absichtlich an dem Übel des Online-Menschenhandels beteiligen“, schrieb der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil.

Facebook hat behauptet, dass es unter Abschnitt 230 des Bundesgesetzes über den Anstand in der Kommunikation (Communications Decency Act) geschützt sei. Das Gesetz wurde häufig von Republikanern kritisiert, einschließlich des ehemaligen Präsidenten Donald Trump.

Kritiker hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass die Regel, die Online-Plattformen von der Haftung in Bezug auf Inhalte Dritter abschirmt, Facebook, Twitter, Google und Co. ermöglicht, konservative Standpunkte zu verbieten, während linksextreme Standpunkte unzensiert stehen gelassen wurden.

„Internetplattformen für Worte oder Handlungen ihrer Nutzer zur Rechenschaft zu ziehen, ist eine Sache, und der bundesstaatliche Präzedenzfall diktiert einheitlich, dass Abschnitt 230 dies nicht erlaubt“, entschied das Oberste Gericht des Bundesstaates am 25. Juni. „Internetplattformen für ihre eigenen Missetaten zur Verantwortung zu ziehen, ist eine ganz andere Sache. Das gilt insbesondere für den Menschenhandel.“

Oberster Gerichtshof gibt grünes Licht für weitere Klagen

In einer Stellungnahme sagte ein Facebook-Sprecher gegenüber „Fox Business“, dass das in Kalifornien ansässige Unternehmen die „nächsten Schritte“ nach der Entscheidung des Gerichts erwäge: „Wir überprüfen die Entscheidung und erwägen mögliche nächste Schritte. Sex-Handel ist abscheulich und auf Facebook nicht erlaubt“, erläuterte der Sprecher gegenüber „Fox News“.

„Wir werden unseren Kampf fortsetzen gegen die Verbreitung dieser Inhalte und die Triebtäter, die sich daran beteiligen.“

Indessen hatte der Oberste Gerichtshof von Texas entschieden, weitere Klagen von Opfern gegen Facebook zuzulassen. Geschädigte sollten ihre Klagen vorantreiben können.

Laut dem letztjährigen Report des Instituts gegen Menschenhandel fanden etwa 59 Prozent der von Sexualstraftätern ausgeführten Online-Rekrutierung auf Facebook statt.

Das macht Facebook „zur mit Abstand am häufigsten genannten Website oder App in öffentlichen Quellen in der Strafverfolgung von Menschen- und Sexualstraftätern, was bereits im Jahr 2019 der Fall war“, so der Bericht. (nw)

(Mit Material der Epoch Times USA)



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