Logo Epoch Times
Google, Amazon, Facebook, Apple & Co

G7-Staaten für Ausnahme für US-Konzerne bei globaler Mindeststeuer

Gewinne von US-Konzerne sollen nur in den USA besteuert werden – das teilen die G7-Staaten mit. Im Gegenzug wird erwartet, dass die US-Regierung eine Passage im „Big Beautiful Bill“ streicht.

top-article-image

Der G7-Gipfel 2025 fand vor kurzem in Kanada statt.

Foto: Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

Die G7-Staaten haben sich darauf geeinigt, große US-Konzerne von der globalen Mindeststeuer auszunehmen. Wie die kanadische Regierung am Samstag mitteilte, sollen die Gewinne von US-Konzernen im In- und Ausland dem Kompromiss zufolge nur in den USA besteuert werden.
Die Einigung sei teilweise auf „kürzlich vorgeschlagene Änderungen“ bei geplanten Gegenmaßnahmen der US-Regierung zurückzuführen. Kanada hat derzeit den Vorsitz der Gruppe sieben großen westlichen Industriestaaten inne.
Dieser Kompromiss mache es möglich, „dass wir den Kampf gegen Steueroasen, Steuerflucht und Steuerdumping jetzt weiter vorantreiben können“, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).

Trump lehnte Vereinbarung ab

Auf die globale Mindeststeuer hatten sich 2021 zunächst die G20-Staaten geeinigt, unter der Führung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schlossen sich insgesamt fast 140 Länder an.
Festgelegt wurde ein weltweit einheitlicher Mindeststeuersatz von 15 Prozent für international tätige Konzerne mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro.
Damit sollte ein Wettlauf zwischen Staaten um die niedrigste Unternehmenssteuer beendet und der Steuervermeidung großer Konzerne ein Riegel vorgeschoben werden.  Die Abgabe zielte unter anderem auf US-Internetgiganten wie Google, Amazon, Facebook und Apple ab. US-Präsident Donald Trump lehnt die Vereinbarung strikt ab.
Am Donnerstag hatte US-Finanzminister Scott Bessent verkündet, dass eine „gemeinsame Übereinkunft der G7-Staaten zur Verteidigung amerikanischer Interessen“ in Arbeit sei.
Im Gegenzug forderte er den US-Kongress auf, die als „Rache-Steuer“ bekannt gewordene „Schutzmaßnahme Abschnitt 899“ aus dem von Trump „Big Beautiful Bill“ getauften Haushaltsgesetz zu streichen.
Abschnitt 899 sollte es der US-Regierung ermöglichen, Unternehmen und Investoren aus Ländern mit „unfairen“ Steuern für US-Konzerne mit zusätzlichen Abgaben zu belegen.

Klingbeil sieht es positiv

Trumps Haushaltsgesetz wurde bereits vom Repräsentantenhaus beschlossen und liegt nun beim Senat. Um die G7-Vereinbarung umzusetzen, muss die OECD noch ihr Regelwerk zur globalen Mindeststeuer anpassen.
Bundesfinanzminister Klingbeil bewertete die G7-Einigung dennoch positiv. „Wir haben gemeinsam mit unseren Partnern erreicht, dass die USA bei der globalen Mindestbesteuerung nicht im Weg stehen“, erklärte er. Dadurch, dass dort geplante Strafmaßnahmen für ausländische Investoren nun vom Tisch seien, „können OECD- und US-Mindeststeuern nebeneinander bestehen“. (afp/red)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.