Symptomlos zur Arbeit: Neue Regelung für positiv Getestete in Österreich

In Österreich werden Corona-Fälle wie jede andere Krankheit behandelt: keine Quarantäne, keine Entschädigung für die Firmen. Wer keine Symptome hat und nur positiv getestet wurde, kann auch zur Arbeit, allerdings mit Maske.
Symptomlos zur Arbeit: Neue Regelung für positiv Getestete in Österreich
Symbolbild.Foto: Istockphoto/Funtay
Von 12. August 2022

Seit dem 1. August gibt es für positiv auf Corona getestete Personen keine Quarantäne mehr in Österreich, vorausgesetzt sie haben keine Symptome. Fortan gilt eine sogenannte Verkehrsbeschränkung, nach der Betroffene fast alles dürfen – allerdings mit Maske. Diese entfällt im Freien, sofern ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gewährleistet ist.

Daraus könnte sich nun am Arbeitsplatz eine Stigmatisierung der positiv Getesteten ergeben. Während diese vor Beginn der neuen Regelung noch zu Hause bleiben sollten, müssen sie nun weiter zur Arbeit gehen, mit Maske – oder sie nehmen Urlaub.

Positiv mit Maske zur Arbeit

Gemäß neuer Richtlinien kann man sich fünf Tage nach einem positiven Corona-Test von der Verkehrsbeschränkung freitesten, die ansonsten zehn Tage gültig ist. Ausgestattet mit Gesichtsmasken dürfen Betroffene die Wohnung verlassen, arbeiten gehen oder Veranstaltungen besuchen, erläutert die „Krone“ dazu. Pflegeeinrichtungen, Kindergärten oder Volksschulen dürfen sie nicht besuchen– es sei denn sie arbeiten dort.

Der Handelsverband begrüße das Quarantäne-Aus grundsätzlich, schreibt die „Kronen Zeitung“ weiter. Allerdings gibt es auch Kritik. Während die positiv Getesteten zur Arbeit gehen dürfen, entfällt gleichzeitig eine Entschädigungszahlung für COVID-Erkrankte, also Personen, die nicht nur positiv getestete sind, sondern auch Symptome haben.

Der Arbeitgeber steht dem wie in jedem anderen Krankheitsfall gegenüber. Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, dazu: „Die betroffenen Unternehmen müssen die Entgeltfortzahlung von Corona-Krankenständen künftig selbst stemmen.“

Kritik und Sorgen

Wie kostenintensiv sich das auf die Firmen auswirken wird, bleibt abzuwarten. Experten warnen bereits und blicken sorgenvoll in den Herbst.

Der staatliche Krisenstab „Gecko“ kritisiert den Wegfall der Isolierung für Corona-Positive. Dies sei „mit einer Reihe von unkalkulierbaren Risiken verbunden“ – etwa dem Kontrollverlust über das Infektionsgeschehen und gleichzeitig steigenden Infektionszahlen. Auch könnte die neue Regelung als ein Signal für eine verringerte Gefahr verstanden werden.

Der von der „Krone“ befragte Virologe Norbert Nowotny sieht die Strategie kritisch, insbesondere weil Corona-positive Mitarbeiter in Krankenhäusern mit gefährdeten Patienten arbeiten dürften: „Aus virologischer Sicht geht das gar nicht“, so der Virologe. Er fügte aber hinzu, dass die Spitäler auch strengere Maßstäbe anwenden könnten und es auch landesweit so täten.

Supermärkte kompensieren Personalmangel

In den Supermärkten sieht es dagegen anders aus. Etwa 19.000 Stellen seien im Handel in Österreich nicht besetzt und das Quarantäne-Aus bringe der Branche zumindest kurzfristig Erleichterung, so das Blatt.

Demnach hätten fast alle Supermärkte im Land den Einsatz von positiv Getesteten bestätigt. Man versucht zwar, sie in Bereichen ohne Kundenkontakt einzusetzen, aber die Personallage ist angespannt.

Unterschiedliche Reaktionen

Im Dienstleistungssektor sieht man die neue Situation als große Herausforderung. Ein Friseur meinte: „Wenn positive Kunden mit einer Maske zu mir in das Geschäft kommen würden, hätte ich jedenfalls kein gutes Gefühl dabei.“

Die Regierung mache einen Fehler, meinte ein 65-Jähriger. „Jeder vernünftige Mensch sollte doch daheim bleiben, wenn man positiv getestet ist“, erklärte er bei einer Straßenumfrage in Wien-Floridsdorf.

„Ich bin sehr froh, dass es endlich keine Quarantäne mehr gibt“, so eine 70-jährige Seniorin. Natürlich müsse man weiterhin vorsichtig sein, aber man müsse sich nicht mehr daheim einsperren lassen.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Epoch Times Wochenzeitung, Ausgabe Nr. 57, vom 13. August 2022.



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