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18-jähriger Syrer wegen IS-Unterstützung und Anstiftung zum Mord zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 18-jährigen Syrer zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann zu Mord angestiftet habe. Revision wurde zugelassen.

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Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sieht vier Jahre Jugendstrafe für einen jungen Mann vor, der Werbung für den IS machte und zum Mord anstiftete.

Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Wegen Werbung für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und versuchter Anstiftung zum Mord hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Mittwoch einen 18-jährigen Syrer zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts über WhatsApp-Chats von Leverkusen aus in fünf Fällen um Mitglieder und Unterstützer des IS geworben und dabei auch Gewaltdarstellungen verbreitet, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
In einem Fall machte er sich demnach überdies der versuchten Anstiftung zum Mord schuldig. Im Chat forderte er laut Urteil unter der Anleitung eines „Der Wolf“ genannten IS-Mitglieds einen in Syrien lebenden Mann auf, als „Vertrauensbeweis“ einen „Abtrünnigen“ zu töten. Der Mann wurde jedoch festgenommen, als er das Haus des potenziellen Opfers ausspähte.
Das Gericht blieb mit dem Urteil geringfügig unter der von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf beantragten Jugendstrafe von viereinhalb Jahren. Die Verteidigung hatte ohne konkrete Strafmaßforderung auf eine mildere Strafe plädiert. Gegen das Urteil kann der 18-Jährige Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.(afp)

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