Anti-AfD-Transparent sorgt für Wirbel: Jetzt schaltet sich die Justiz ein

Der Satz „AfDler töten“ mit einem Punkt am Ende stand auf einem Transparent, das Demonstranten am Samstag in Aachen mit sich führten. Einige Stimmen wollen darin einen Mordaufruf erkennen. Andere verweisen auf einen ähnlichen, legalen Plakatspruch der „PARTEI“.
Titelbild
Antifa-Demonstration in Konstanz. Archivbild.Foto: Bozon/AFP via Getty Images
Von 25. Januar 2024

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Ein Transparent, das am Samstag, 20. Januar, bei einer Anti-AfD-Demonstration zum Einsatz gekommen ist, beschäftigt jetzt die Staatsanwaltschaft. Dies berichtet das Magazin „Cicero“. Es trug die Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ und ist nun Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Der Anfangsverdacht laute auf öffentlichen Aufruf zu Straftaten.

Irritationen über teilnahmslose Reaktion von Polizei und Presse über Transparent

Dass offenbar der nachweislich gewaltbereiten, linksextremistischen „Antifa“ zuzurechnende Demonstrationsteilnehmer das Transparent mit sich führten, fiel unter anderem einem Journalisten der „Schwäbischen Zeitung“ auf. Er nahm daran Anstoß, dass sich nicht nur daneben herlaufende Polizeibeamte, sondern auch die „Aachener Zeitung“ komplett teilnahmslos zeigten.

Die Zeitung illustrierte mit einer Aufnahme, die das Transparent in gut sichtbarer Weise zeigte, sogar ihren Beitrag. Diesen überschrieb sie mit der Schlagzeile, dass Aachen gegen „rechte Hetze“ mobil mache. Anschließend war ebenfalls nur vom „Protest gegen jüngste Verlautbarungen von AfD-Vertretern und erzkonservativen Mitgliedern der sogenannten Werteunion“ die Rede.

Auf den Text des Transparentes oder die linksextremistische Ausrichtung seiner Träger ging das Blatt nicht ein. Interessanter findet nun hingegen Oberstaatsanwalt Georg Blank das Detail. Er spricht gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ (dpa) von Ermittlungen gegen Unbekannt. Mehrere Personen hatten das Transparent vor sich hergetragen.

Unterwanderung der Proteste durch gewaltbereite „Antifa“?

In sozialen Medien und vor allem im Umfeld der AfD wollte man in dem Text einen unverhüllten Mordaufruf sehen. Obwohl Protagonisten der Proteste wiederholt betonten, dass sich die „Mitte der Gesellschaft“ zum Protest gegen die AfD versammle und man friedlich und gewaltfrei sei, gab es vereinzelt Misstöne.

Diese reichten von Pöbeleien gegen Vertreter der Ampelparteien oder der Union bis hin zum Auftritt antisemitischer Hamas-Sympathisanten auf den Demonstrationen. Auch der frühere Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin äußerte sich bereits vor Tagen kritisch über den „Versuch der Instrumentalisierung“ des Protests „von Seiten kleiner radikaler Gruppen, die als Veranstalter fungierten“.

In sozialen Medien machten als „orwellesk“ bezeichnete Aufnahmen von Demonstrationen die Runde, die auf der einen Seite vorgaben, sich „gegen Hass und Hetze“ zu richten, andererseits jedoch Parolen wie „Ganz Berlin hasst die AfD“ duldeten.

Warum Plakat „Nazis töten.“ als unbedenklich bewertet wurde

Was das Transparent mit der Aufschrift „AfDler töten“ anbelangt, stellen X-Nutzer das Bestehen eines Mordaufrufs in Abrede. Dabei verweisen sie regelmäßig auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2020. Damals stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Verfahren gegen die Formation „Die PARTEI“ ein.

Die aus der Redaktion des Satiremagazins „Titanic“ hervorgegangene „PARTEI“ hatte Plakate mit der Aufschrift „Nazis töten.“ oder „Hier könnte ein Nazi hängen“ mit sich geführt. Die Staatsanwaltschaft hatte erst deren Beschlagnahmung angeordnet, sie später aber wieder zurückgegeben. Der Anfangsverdacht auf Aufforderung zu Straftaten habe sich nicht bestätigt, hieß es damals.

Man habe „im Gesamtkontext“ die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Straftat geben könnte, als gering eingeschätzt. Vonseiten der PARTEI hatte man explizit darauf hingewiesen, dass „Nazis töten.“ einen Aussagesatz darstelle. Das Satzzeichen am Ende mache dies erkennbar. Dass „Nazis töten“, sei aus der Geschichte millionenfach bekannt, dazu kämen neonazistisch motivierte Bluttaten jüngeren Datums wie jene des NSU oder der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Die Staatsanwaltschaft hielt die Zeichensetzung allein noch nicht für ausschlaggebend. „Von uns kommt diese Erklärung nicht“, erklärte ein Sprecher damals gegenüber der „Morgenpost“, „sonst könnte man Gesetze ja relativ leicht umgehen“.

Unterschied im Gesamtkontext zwischen PARTEI/Nazi-Plakaten und Antifa/AfD-Transparenten?

Ob die Begründung für die Einstellung des Verfahrens gegen „Die PARTEI“ jedoch auch im gegenständlichen Kontext zum Tragen kommen, ist nicht sicher. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass Satzzeichen allein nicht den Ausschlag geben könnten.

Es müsse vielmehr auf den Gesamtzusammenhang geachtet werden. Im Fall der PARTEI hatte eine politische Formation, die auf eine Satirezeitschrift gestützt ist, eine nachweisbare Tatsachenbehauptung ins Treffen geführt. Dass „Nazis töten“, ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Ein darauf gerichteter Aussagesatz dürfte demnach leichter als solcher erkannt werden.

Allerdings ist bis dato kein Fall bekannt, in dem ein Mitglied der AfD in ein Tötungsdelikt verwickelt gewesen wäre – zumindest in kein vorsätzliches. Es gibt zwar Mitglieder, die in Konflikt mit dem Gesetz geraten sind, allerdings nicht im Zusammenhang mit Kapitalverbrechen. Dass „AfDler töten“, ist demnach eine Aussage, die sich nicht in gleicher Weise verifizieren lässt wie jene, wonach „Nazis töten“.

Dazu kommt, dass aus der sogenannten Antifa bereits mehrfach Gewaltaufrufe gegen Mitglieder der AfD oder andere politische Gegner zu verzeichnen waren. In zahlreichen Fällen folgten diesen auch Taten. In diesem Kontext könnte das Satzzeichen durchaus einen Versuch darstellen, ein Gesetz zu umgehen, das Mordaufrufe verbietet. Dass die Teilnehmergruppe daneben ein Transparent mit der Aufschrift „Für die Freiheit. Für das Leben“ trug, könnte hingegen immerhin Zweifel am Tatvorwurf begründen.

Plakate „Hängt die Grünen“ des „III. Wegs“ als volksverhetzend gewertet

Kein Verständnis hatte die Justiz hingegen mit Wahlplakaten der neonationalsozialistischen Partei „Der III. Weg“. Diese hatte 2021 Plakate in grüner Farbe mit der groß gehaltenen Aufschrift „Hängt die Grünen“ angebracht. Die Stadt Zwickau hatte im Wege eines Eilantrags deren Entfernung veranlasst.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stufte in letzter Instanz das Vorgehen als rechtens und die Plakate als volksverhetzend ein. Zwar enthielten diese den Zusatz: „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt.“ Demnach behauptete der III. Weg, die Parole habe sich auf die Farbe der Plakate bezogen.

Die Schrift des Zusatzes sei jedoch so klein gehalten, dass dieser von der Mehrheit der Betrachter nicht wahrgenommen werde, urteilte das Gericht. Das Plakat sei demnach geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören.



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