Baden-Württemberg: 2G-Regel an Hochschulen gekippt

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Ein Student bei der Prüfung. SymbolbildFoto: iStock
Epoch Times17. Dezember 2021

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die 2G-Regelung an Hochschulen in dem Bundesland vorläufig außer Vollzug gesetzt. Er gab am Freitag dem entsprechenden Eilantrag eines Studenten statt, der nicht geimpft ist und laut Studienordnung an Präsenzveranstaltungen teilnehmen muss.

Aus der Vorschrift ergebe sich nämlich nicht, zu welchen Vorkehrungen Hochschulen im Hinblick auf ungeimpfte Studierende verpflichtet seien, um die Studierbarkeit zu gewährleisten, erklärte das Gericht.

Laut Grundgesetz dürften alle Deutschen ihre Ausbildungsstätte frei wählen. Die 2G-Pflicht in der Coronaverordnung des Landes greife in dieses Recht ein, weil ungeimpfte Studierende an den meisten Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen könnten.

Einen Antrag des Studenten gegen die Kontaktbeschränkungen und weitere Einschränkungen im Freizeitbereich lehnte der Gerichtshof dagegen ab.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte zuvor die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Das Gericht argumentierte, dass die Regel derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme sei. Zudem sei sie voraussichtlich nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren, weil verschiedene Geschäfte ausgenommen würden.

Neue STIKO-Empfehlung bezüglich Booster-Impfungen erwartet

Die Bundesregierung hielt unterdessen auch nach dem niedersächsischen Gerichtsurteil an ihrer Unterstützung für diese Maßnahme fest. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat abermals zu einer Beschleunigung der Auffrischungskampagne bei Corona-Impfungen aufgefordert. Er gehe von einer „massiven fünften Welle“ der Corona-Infektionen aus, sagte Lauterbach.

Mit Blick auf die Abstände bei den Booster-Impfungen ging Lauterbach davon aus, dass es in Kürze hier eine neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) geben werde. Bisher empfiehlt sie etwa sechs Monate Abstand. Inzwischen ist aber vielfach eine Impfung nach fünf Monaten möglich, teils auch schon früher. (afp/dl)



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