Behörde: Chemnitzer Tatverdächtige handelten nicht in Notwehr

Im Fall des in Chemnitz getöteten Mannes hat die Staatsanwaltschaft ein Handeln der Tatverdächtigen zum Selbstschutz ausgeschlossen.
Titelbild
Trauer in Chemnitz.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times28. August 2018

Im Fall des in Chemnitz durch Messerstiche getöteten Mannes hat die Staatsanwaltschaft ein Handeln der Tatverdächtigen zum Selbstschutz ausgeschlossen.

„Nach dem bisherigen Erkenntnisstand bestand keine Notwehrlage für die beiden Täter“, teilte eine Sprecherin am Dienstag schriftlich mit. Details zum Tathergang, bei dem zwei weitere Deutsche zum Teil schwer verletzt wurden, gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt.

Der 35-Jährige war am Sonntag durch Messerstiche so schwer verletzt worden, dass er kurze Zeit später im Krankenhaus starb ist. Gegen zwei Tatverdächtige aus Syrien und dem Irak wurde Haftbefehl erlassen. Ihnen wird gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.

Spekulationen darüber, dass das Opfer kubanische Wurzeln gehabt haben soll, konnte die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen.

Das Opfer ist in Karl-Marx-Stadt – das heutige Chemnitz – geboren, teilte die Strafverfolgungsbehörde mit. „Ob er auch kubanische Wurzeln hat, ist mir nicht bekannt“, sagte eine Sprecherin. (dpa)



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