Bundestag verlängert epidemische Lage um drei weitere Monate – 450 Millionen Prämie für Pflegekräfte

Epoch Times4. März 2021

Die wegen der Corona-Pandemie ausgerufene epidemische Lage von nationaler Tragweite gilt für weitere drei Monate bis Mitte des Jahres weiter.

Der Bundestag beschloss am Donnerstag (4. März) in namentlicher Abstimmung das Gesetz, mit dem die Notlage über Ende März hinaus bis zum 30. Juni verlängert wird. Sollte bis dahin kein neuerlicher Beschluss zur Fortsetzung gefasst werden, läuft die Regelung dann aus. Für die Vorlage stimmten 368 Abgeordnete, 293 stimmten dagegen.

Die epidemische Notlage ist die Grundlage für die Kontaktbeschränkungen und Schließungen in der Corona-Pandemie, für die die Länder zuständig sind.

Die Regelung versetzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in die Lage, eine Reihe von Pandemie-Maßnahmen auf dem Verordnungsweg in eigener Regie zu regeln ohne Einbindung des Bundesparlamentes des Bundesrates oder von Landesparlamenten – etwa für das Testen, das Impfen oder das Einreisen.

Vor allem bildet die epidemische Lage aber die Grundlage für den derzeitigen Lockdown ebenso wie für Verschärfungen und Lockerungen. Umgesetzt werden muss dies alles aber durch Regelungen der Länder. Das heißt: Der Beschluss des Bundestages bedeutet keine automatische Verlängerung des Lockdowns.

Beschränkungen sollen künftig nicht mehr nur am Inzidenzwert orientieren

Das Gesetz enthält noch weitere Neuerungen – unter anderem schreibt es fest, dass sich die Beschränkungen künftig nicht mehr nur am Inzidenzwert orientieren müssen, sondern auch andere Kennzahlen berücksichtigen können, wie etwa den R-Wert und den Fortschritt bei den Corona-Impfungen.

In einem neuen Abschnitt werden die Corona-Impfziele festgelegt. Damit soll der rechtliche Rahmen für die Prioritäten beim Corona-Impfen gestärkt werden. In entsprechenden Verordnungen Spahns wird dann die Priorisierung nach Personengruppen festgelegt.

Mit dem Gesetz werden auch die Akuthilfen für pflegende Angehörige bis zum 30. Juni verlängert. „Beschäftigte können bis zu 20 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bekommen und in einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu 20 Tage der Arbeit fernbleiben“, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

450 Millionen Euro für die Prämien von Pflegekräften

Der Bund stellt zusätzlich 450 Millionen Euro für die Prämien von Pflegekräften zur Verfügung, die durch die Pandemie besonders belastet sind. Dadurch sollen mehr Beschäftigte die Leistung bekommen.

Darüber hinaus würden die Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibilisiert. „Pflegende Angehörige können so leichter erneut eine vollständige Freistellung von bis zu sechs Monaten beziehungsweise eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten in Anspruch nehmen.“

Geholfen werden soll zudem den Pflegeeinrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie mit Mindereinnahmen zu kämpfen haben. Denn viele ältere Menschen vermeiden es wegen der Ansteckungsgefahr, sich in eine vollstationäre Einrichtung zu begeben. Die Häuser bekommen pandemiebedingte Minderausgaben noch bis zum 30. Juni erstattet.

Bund und Länder hatten am Vortag einen Fünf-Stufen-Plan zu Lockerungen der Corona-Auflagen beschlossen. Es sieht Öffnungen bestimmter Bereiche in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen auf Landes- oder regionaler Ebene vor. (afp)



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