Chemnitz-Mord: Tatverdächtiger Yousif A. frei – Verteidiger sieht „Fake-Beweise“ gegen den Mann mit den gefälschten Papieren

Die Haftprüfungsbeschwerde des Rechtsanwalts wurde vom Gericht mit der Freilassung des Tatverdächtigen positiv beschieden.
Epoch Times18. September 2018

Nach dem gewaltsamen Tod des 35-jährigen Daniel H. in Chemnitz wurden zwei Tatverdächtige, Yousif A. und Alaa S. gefasst, nach einem weiteren Tatverdächtigen, den Syrer Farhad A., wird derzeit gefahndet.

Laufen gelassen …

Nun wurde einer der festgenommenen Männer, der mutmaßliche Iraker Yousif A. (22) wieder freigelassen, wie der „NDR“ nach Angaben des Anwalts des 22-Jährigen.

„Das Amtsgericht Chemnitz folgt damit dem Antrag von Yousif A.’s Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin, der nach eigenen Angaben keinerlei Beweise für eine Tatbeteiligung des Irakers sieht.“

(NDR)

Dost-Roxin hatte Haftbeschwerde aufgrund angeblich unpräziser Zeugenaussagen im Haftbefehl der Staatsanwaltschaft eingereicht. Ein Tatverdacht gegen Yousif A. soll daraus nicht abzuleiten gewesen sein.

Verteidiger: „Fake-Beweise“

Selbst der Fund von zwei Messern in Tatortnähe, „blutähnliche Anhaftungen“ sollen sich daran befunden haben, sei kein Beweis für die Täterschaft, da keine Fingerabdrücke des Yousif A. darauf gefunden worden waren.

Der Anwalt nannte die Mittäterschaft des Irakers ein „Phantasiegebilde der Staatsanwaltschaft“ und die präsentierten Beweise „Fake-Beweise“.

Kein Tatzeuge bezichtigte meinen Mandanten der Tatbeteiligung.“

(Ulrich Dost-Roxin, Rechtsanwalt)

Im Gegenteil: Ein nach NDR-Angaben unbeteiligter Zeuge habe gegenüber der Polizei ausgesagt, dass Yousif A. während des Angriffs auf Daniel H. mehrere Meter abseits gestanden habe.

Das Chemnitzer Amtsgericht äußerte sich nicht zu seiner Entscheidung, Yousif A. auf freien Fuß zu setzen.

Offenbar ist es immer noch unklar, wie der 35-jährige Daniel H. aus Chemnitz während der Messer-Attacke zu Tode gekommen ist. Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft wollten bisher ihre Ermittlungen zum Ablauf der Tatnacht preisgeben. Angesichts der juristischen Tricks der Verteidigung wohl eine weise Entscheidung.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz will sich am heutigen Nachmittag (19. September) noch mit einem Pressestatement zu Wort melden.

Vielleicht Iraker, vielleicht auch nicht

Der abgelehnte Asylbewerber hatte bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als „Totalfälschungen“ entpuppt hätten.

Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das BAMF lag den Angaben zufolge allerdings erst im Juni 2018 vor. Sein Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt. Die Ablehnung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. (sm)

 



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