„Divers“ künftig als drittes Geschlecht im Geburtenregister wählbar

Der Bundestag hat grünes Licht für die Einführung einer dritten Geschlechtsoption gegeben. Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister künftig auch die Option "divers" möglich.
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Ein Kind versteckt sich unter der Regenbogenflagge.Foto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times14. Dezember 2018

Als drittes Geschlecht kann künftig „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde am Donnerstagabend mehrheitlich im Bundestag beschlossen.

Bisher gibt es die Möglichkeiten, „weiblich“, „männlich“, und „ohne Angaben“ zu wählen. Die Neuerung zielt auf „intersexuelle Menschen“.

Wenn ein Kind nach der Geburt weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, und auch die weitere Geschlechtsentwicklung dies nicht ermöglicht, soll der Eintrag im Geburtenregister zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden können. Das gilt dem Gesetzentwurf zufolge auch in Fällen, „in denen nach der Geburt ein falsches Geschlecht gewählt“ wurde.

In diesen Fällen wird es auch möglich sein, den Vornamen des Betroffenen zu ändern. Für diese späteren Änderungen muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Dies kritisierten die Grünen im Verlauf der parlamentarischen Beratungen.

Der Lesben- und Schwulenverband teilte die Ablehnung. „Änderungen des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts müssen auf Antrag beim Standesamt möglich sein“, erklärte die Organisation.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Herbst 2017 entschieden, dass die bisherige Rechtslage gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoße. Die Richter verlangten eine Neuregelung bis Ende dieses Jahres. (afp/so)



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