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Straßenverkehr

Flächendeckend Tempo 30 für Städte? Verkehrsminister lehnt ab

Für lebenswertere Städte wollen Kommunen innerorts die Höchstgeschwindigkeit für den Verkehr auf Tempo 30 reduzieren. Der Verkehrsminister lehnt das ab und sorgt sich um den Durchgangsverkehr.

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Tempo-30-Zone in Dresden.

Foto: iStock

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Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat die Forderung vieler Städte zurückgewiesen, flächendeckend Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit festzulegen.
„In den Städten gibt es nicht nur innerstädtischen Verkehr, sondern auch Durchgangsverkehr. Da sind nicht nur die Interessen der Bewohner der Stadt betroffen, sondern auch derjenigen, die durchfahren müssen“, sagte der FDP-Politiker dem „Tagesspiegel“. Diese verschiedenen Interessen müssten berücksichtigt werden. Derzeit gilt innerorts in Deutschland Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit.
„Wir haben bereits viele Möglichkeiten geschaffen, Tempo 30 auf bestimmten Strecken und in bestimmen Zonen leichter einzuführen“, sagte Wissing. Zudem sei man im Gespräch darüber, wie man die Möglichkeiten der Kommunen erweitern könne. „Aber von flächendeckend Tempo 30 halte ich nichts.“
Ende Januar hatte der Deutsche Städtetag gefordert, dass Kommunen stadtweit Tempo 30 eigenmächtig einführen dürfen sollten. Wissing solle das Verkehrsrecht entsprechend anpassen.
Der kommunale Spitzenverband unterstützt die Initiative „Lebenswerte Städte“ aus Hunderten Kommunen, die sich dafür einsetzt, dass Kommunen dort, wo sie es notwendig finden, die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h innerorts festlegen können. Der Städtetag ist ein Bündnis aus mehr als 3.000 kreisfreien und kreisangehörigen Städten und Gemeinden. (dpa/red)

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