Für Ungeimpfte könnte das Arbeitslosengeld wegfallen

Was bedeutet es für ungeimpfte Arbeitnehmer, wenn die Impfpflicht kommt? Arbeitsagenturchef Scheele rechnet mit gravierenden Folgen.
Chef der Arbeitsagentur Detlef Scheele: Bei Impfpflicht können Arbeitgeber Ungeimpfte ablehnen.
Chef der Arbeitsagentur Detlef Scheele: Bei Impfpflicht können Arbeitgeber Ungeimpfte ablehnen.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times30. Januar 2022

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, sieht bei Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht auch Konsequenzen für den Arbeitsmarkt.

„Erst wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist“, sagte Scheele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt.“ Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.

SPD prüft Impf-Nachweispflicht

In der SPD-Fraktion hat man die Folgen für den Arbeitsmarkt ebenfalls im Blick. „Wir prüfen gerade zusammen mit dem Bundesarbeitsministerium sehr genau, ob wir die Impf-Nachweispflicht bei den Arbeitgebern verankern“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Heike Baehrens der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“. „Es wäre wohl wirksamer als ein Bußgeld, wenn Gesundheitsämter ungeimpften Angestellten das Betreten ihrer Firma verbieten würden – für den gesamten Arbeitsmarkt kann ich mir das aber schlecht vorstellen, eher für bestimmte Branchen und Einrichtungen“, führte sie aus.

Zugleich sei es jedoch auch das Ziel, „dass die Impfpflicht wirkt und Unternehmen wieder ohne Personalausfälle ihrer Tätigkeit nachgehen können“. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte den beiden Zeitungen, hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Folgen „finden derzeit Gespräche innerhalb der Bundesregierung statt“.

Scheele hatte erläutert, der Impfstatus von Beschäftigten habe momentan faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, „denn es gibt gegenwärtig keine entsprechende Rechtsgrundlage“. Mit Einführung einer allgemeinen Impfpflicht werde sich die Lage allerdings ändern. „So wie aktuell der 3G-Status am Arbeitsplatz abgefragt werden muss, bekommen Arbeitgeber dann das Recht, den 2G-Status zu prüfen. Diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht“, sagte Scheele.

Der Bundestag hatte am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte erstmals ausführlich über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland diskutiert. Die Ampel-Koalition hat vereinbart, dass die Abgeordneten in freier Abstimmung ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben beraten und entscheiden sollen. Entschieden werden könnte nach SPD-Planungen im März. (dpa/red)



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