Grünes Licht für geplante Bürgergeld-Verschärfungen

Neue Regelungen beim Bürgergeld: Die Bundesregierung will mit den Verschärfungen Millionen einsparen. Was ändert sich konkret?
Künftig sollen Jobcenter Arbeitslosen bei nachhaltiger Arbeitsverweigerung das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können.
Künftig sollen Jobcenter Arbeitslosen bei nachhaltiger Arbeitsverweigerung das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können.Foto: Monika Skolimowska/dpa
Epoch Times8. Januar 2024

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. „Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden“, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur im entsprechenden Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes.

Das Kabinett beschloss nach dpa-Informationen eine sogenannte Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen nun in den Bundestag einbringen können. Er umfasst mehrere Maßnahmen aus dem Sparpaket zum Haushalt 2024. Die geplante Regelung zum Bürgergeld soll Einsparungen von rund 170 Millionen Euro pro Jahr bringen – 150 Millionen beim Bund und 20 Millionen bei den Kommunen. Kosten der Unterkunft und Heizung sollen nicht gestrichen werden können.

Zudem soll der Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat wieder abgeschafft werden. Eingeführt worden war er für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen. Dies soll Einsparungen von 100 Millionen Euro bringen. Weiterbildungen für einen Abschluss werden weiter mit monatlich 150 Euro unterstützt. Für bestandene Prüfungen sollen weiter Prämien fließen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll zudem zum teilweisen Ausgleich von Finanzierungsbeteiligungen des Bundes während der Hochphase der Corona-Pandemie 2020 und 2021 Milliarden an den Bund zurückzahlen. Zum Ende der Jahre 2024 und 2025 soll die BA jeweils 1,5 Milliarden Euro und Ende 2026 und 2027 jeweils 1,1 Milliarden an den Bund überweisen.

Zudem soll der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro niedriger ausfallen als bisher geplant. (dpa)



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