Hessen: Bürgermeister nach Tod von Kindern in Teich verurteilt – Gemeinden fürchten Präzedenzfall

Im Juni 2016 ertranken drei Kinder in einem Teich im hessischen Neukirchen. Vor einer Woche verurteilte das Amtsgericht Schwalmstadt dessen Bürgermeister erstinstanzlich zu einer Geldstrafe. Kommunen befürchten nun eine uferlose Ausweitung der Amtsträgerhaftung.
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Symbolbild.Foto: iStock
Von 27. Februar 2020

Was der Justiz nach der Katastrophe bei der „Love Parade“ 2010 in Duisburg nicht gelungen war, hat das Amtsgericht Schwalmstadt am Donnerstag der Vorwoche (20.2.) vollzogen – nämlich den Bürgermeister einer Gemeinde strafrechtlich für Todesfälle zu belangen, die sich auf gemeindeeigenem Boden ereignet hatten. Der Bürgermeister der hessischen 7000-Seelen-Gemeinde Neukirchen, Klemens Olbrich, wurde in erster Instanz der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen in drei Fällen schuldig gesprochen.

Er soll, so berichtet die „Rheinische Post“, eine Geldstrafe von insgesamt 120 Tagessätzen zu je 100 Euro bezahlen sowie weitere 4000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsmittel der Revision und Berufung sind zugelassen, der Anwalt des Ortschefs will davon eigenen Angaben zufolge Gebrauch machen.

Im Juni 2016 waren drei Kinder in einem Teich nahe dem Ortsteil Seigertshausen ertrunken. Sie waren fünf, acht und neun Jahre alt und ohne ihre Eltern unterwegs. Ihr elfjähriger Bruder fand die erste Leiche, ein Suchkommando der DLRG barg die beiden anderen.

Wo waren die Eltern?

Das Gericht meinte, die Gemeinde sei ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen. Der Teich habe ein erhebliches Risikopotenzial erkennen lassen. Zudem fließt, wie das „Kommunal“-Magazin schildert, ein Bach durch, was nach erheblichen Regenfällen in den Tagen vor dem Unglück möglicherweise eine Strömung habe entstehen lassen. Ursprünglich soll das Gewässer als Löschwasserteich genutzt worden sein, was tatsächlich eine Umzäunung in einer Höhe von mindestens 1,25 Meter erforderlich gemacht hätte.

Allerdings war dies seit Jahren nicht mehr der Fall. Stattdessen diente das Areal als Grillplatz und Freizeitanlage, auch für die Familie der verunglückten Kinder. Der Vater dieser Familie sei von Dorfbewohnern im Vorfeld des Unglücks mehrfach an seine Aufsichtspflicht erinnert worden, heißt es im Text einer Petition zugunsten des Bürgermeisters. Auch sei das gesamte Dorf von Kindern als „Abenteuerspielplatz“ genutzt worden. Vor dem Teich sei ein Schild angebracht gewesen mit der Aufschrift: „Betreten auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.“

Das Gericht, so zitiert das Kommunal-Magazin aus dem Urteil, gelangte jedoch zu der Überzeugung, dass der Bürgermeister eine Sicherung des Teichs hätte veranlassen müssen. Der Teich sei vor Jahren saniert worden, dabei habe man ein Teil des Ufers mit Pflastersteinen befestigt. Die Steine seien über die Jahre glitschig geworden und so sei eine gefährliche Stelle entstanden, erklärte die Richterin. Deshalb, so das Gericht, hätte der Bürgermeister die Stelle mit Rettungssteinen oder Gittern sichern müssen.

Solidaritätskundgebung für Samstag geplant

Bürgermeister Olbrich, der vor Gericht noch einmal sein Bedauern über das Schicksal der drei Kinder zum Ausdruck brachte, erhält nun Solidarität von Amtskollegen. Wie die „Hessische Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) berichtet, hat der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung von Niedenstein, Erich Sommer, für kommenden Samstag (29.2.) zu einer Solidaritätskundgebung vor dem Amtsgericht in Schwalmstadt aufgerufen.

Er fordert alle kommunalen Mandatsträger dazu auf, Bürgermeister Olbrich zu unterstützen. Das Urteil widerspreche jedweder Lebensrealität und drohe ungeahnte Folgewirkungen zu entfalten. Mache diese Verlagerung des allgemeinen Lebensrisikos hin zu den Kommunen Schule, müssten diese im Zweifel alle potenziellen Gefahrenquellen sichern, einzäunen und am Ende gar überwachen – was Kosten verursachen würde, die nicht mehr zu bestreiten wären.

Olbrich habe bereits im Zuge des Prozesses erklärt, die Gemeinde habe ihr Möglichstes getan, um Fällen wie diesem vorzubeugen – beispielsweise durch beitragsfreie Schwimmkurse für Kinder.

Wer will bei einem solchen Risiko noch Bürgermeister werden?

Vor allem aber könnten Urteile wie dieses auch die Bereitschaft von Bürgern minimieren, durch die Bewerbung für kommunale Ämter Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen. Dies könnte insbesondere dort geschehen, wo Bürgermeister ihr Amt ehrenamtlich bekleiden.

Christian Erhardt warnt in seinem Kommentar zum Schwalmstedter Urteil, dass bereits jetzt in Deutschland hunderte Bürgermeisterstellen unbesetzt seien:

„Es finden sich immer weniger Menschen die bereit sind, die große Verantwortung auf sich zu nehmen. Hass und Gewalt gegen Kommunalpolitiker tun seit Jahren ihr Übriges. Und jetzt müssen 11 000 Bürgermeister in Deutschland auch noch fürchten, für alles und Jedes, was in ihrer Gemeinde passiert, persönlich verantwortlich gemacht zu werden?“
Durch Urteile wie diese, so meint Erhardt, könnte die Zahl deutscher Gemeinden ohne Bürgermeister bald auf über 1000 ansteigen.

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