„Indymedia“-Verbot wird geprüft – Haldenwang warnt vor Linksextremen: „Die Hemmschwelle sinkt”

Am Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Verbots der linksextremen Plattform "linksunten.indymedia.org". Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot ausgesprochen.
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linksunten.indymedia.orgFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times28. Januar 2020

Die linksextreme Internetplattform „linksunten.indymedia“ ist bereits seit zweieinhalb Jahren verboten. Ob das im August 2017 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ausgesprochene Verbot rechtmäßig war, muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch über Klagen von Mitgliedern des damals verbotenen Vereins. Wie brisant das Verfahren ist, zeigte sich schon am Samstag: In Leipzig eskalierte eine Demonstration gegen das Verbot.

Die verbotene Website galt als die einflussreichste Plattform gewaltbereiter Linksextremisten in Deutschland. Sie werde seit Jahren genutzt, „um Hass gegen Andersdenkende und Repräsentanten des Landes zu säen“, sagte de Maizière im Sommer 2017. Die Entscheidung fiel damals wenige Wochen nach den Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg. Im Vorfeld des Gipfels sei auf „linksunten.indymedia“ zu gewaltsamen Aktionen aufgerufen worden, sagte der damalige Innenminister.

„Reporter ohne Grenzen“ kritisiert Verbot

Das Verbot erfolgte auf Grundlage des Vereinsgesetzes. Dies dürfte einer der Knackpunkte in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht sein. Die Kläger machen geltend, dass das Vereinsgesetz nicht zum Verbot eines Nachrichtenportals „instrumentalisiert“ werden dürfe. Sie bestreiten darüber hinaus auch die aufgeführten Verbotsgründe.

Kritisch wird der Verbotsweg aber nicht nur von den Klägern gesehen. Der Geschäftsführer der Journalistenvereinigung „Reporter ohne Grenzen“, Christian Mihr, kritisierte im Vorfeld des Verfahrens im Mitteldeutschen Rundfunk, dass die Bundesregierung versuche, „ein trotz allem journalistisches Onlineportal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett zu verbieten und damit die gebotene juristische Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit zu umgehen, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig und hat auch international eine bedenkliche Signalwirkung“. Mihr hob zugleich hervor, Aufrufe zu Gewalt seien „inakzeptabel“. Sie müssten gelöscht und ihre Urheber bestraft werden.

Haldenwang sieht Verbot als „großen Erfolg“

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang bezeichnete das Verbot dagegen als „großen Erfolg“. „Wir haben gesehen, dass die Szene nach dem Verbot verunsichert war, die Kommunikation war über eine längere Zeit gestört“, sagte Haldenwang der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die Seite sei zuvor genutzt worden, „um Tatbekundungen abzugeben, um Aufrufe zur Gewalt zu veröffentlichen, um Ideologie auszutauschen, um Hass und Hetze zu verbreiten“.

Zudem sieht Haldenwang in der linksextremistischen Szene eine zunehmende Militanz. „Die Hemmschwelle sinkt“, sagte Haldenwang. Gewalt gegen Personen, insbesondere gegen Polizisten, werde als legitimes Mittel des Widerstands wahrgenommen. Haldenwang schränkte aber ein: „Ich sehe im linksextremistischen Bereich keine Entwicklung, die in Richtung einer neuen RAF zeigt.“

Der Verfassungsschutzpräsident bezeichnete zudem Leipzig als „Brennpunkt der autonomen Szene“. Dort war es am Samstag zu Ausschreitungen bei einer Demonstration gekommen, die unter dem Motto stand „Wir sind alle linksunten: Pressefreiheit verteidigen, den autoritären Staat angreifen“. Rund 1600 Menschen gingen laut Polizei dabei auf die Straße. Demonstranten schmissen Steine und Flaschen auf Beamte, beschädigten Autos und eine Straßenbahnhaltestelle. 13 Polizisten wurden leicht verletzt. Auch Journalisten wurden Medienberichten zufolge angegriffen und bedroht.

Jung nennt Indymedia-Demonstranten „verbrecherische Gruppe“

Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) erklärte danach: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Demonstration wurde von einer verbrecherischen Gruppe hemmungslos und gewalttätig ausgenutzt.“ Wenn bei einer Demonstration für angebliche Pressefreiheit Journalisten bedroht und bepöbelt würden, offenbare dies „die absurde Gedankenwelt dieser angeblich für Meinungsfreiheit Eintretenden“.

Am Mittwoch wird nun völlig unabhängig von solchen Ausschreitungen im Gerichtssaal darüber gestritten, ob das seit zweieinhalb Jahren bestehende Verbot von „linksunten.indymedia“ rechtmäßig war. Wann das Urteil fällt, ist unklar. (afp/so)



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