Justizministerium legt Gesetzentwurf für „faire Verbraucherverträge“ vor

In einem Entwurf zur Neuregelung allgemeiner Bestimmungen für Verbraucherverträge werden vor allem lange Laufzeiten und Kündigungsfristen beschnitten.
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JustizministeriumFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times24. Januar 2020

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Verbraucher besser vor Abzocke und Übervorteilung durch undurchsichtige Verträge schützen. Sie legte den Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge vor. „Lange Vertragslaufzeiten und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckte automatische Vertragsverlängerungen um ein Jahr wollen wir verkürzen“, kündigte sie am Freitag an. Telefonisch abgeschlossene Verträge über Strom- und Gaslieferungen müssen demnach künftig schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

Anbieter etwa von Mobilfunkverträgen sollen diese künftig nur noch für ein Jahr abschließen dürfen – bislang waren es zwei Jahre. Bei verpasster Kündigung soll sich ein Vertrag den Plänen zufolge nur noch um drei Monate statt um ein Jahr verlängern – das soll auch für Verträge mit Fitnessstudios gelten.

Unternehmen werden laut dem Gesetzentwurf verpflichtet, Einwilligungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Telefonwerbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Damit soll unerlaubte Telefonwerbung stärker bekämpft werden, wie das Ministerium mitteilte.(afp)

 



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