Keine Kontrollen: Asylsuchende können über kleine Flughäfen ungehindert nach Deutschland einreisen
Auf kleinen Flughäfen gibt es keine Einreisekontrolle. Dort können Asylsuchende ungehindert nach Deutschland einreisen, auch wenn sie offensichtlich aus sicheren Ländern kommen.

Ein türkischer Passagier bei der Einreisekontrolle am Internationalen Flughafen München.
Foto: JOERG KOCH/AFP/Getty Images
Um Einreisekontrollen in Deutschland zu umgehen, wählen per Flugzeug einreisende Asylsuchende kleine und unbedeutende Flughäfen aus. Wer nämlich nicht über die großen Flughäfen wie Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München einreist, kann das Flughafenverfahren umgehen und darf ungehindert nach Deutschland einreisen, auch wenn er kein Anrecht auf Asyl hat.
Mit dem Flughafenverfahren werden normalerweise Asylsuchende bereits vor der Einreise in den Transitbereich festgehalten und es wird in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten ein Asylschnellverfahren durchgeführt. Abgelehnte Asylbewerber aus so genannten sicheren Ländern werden dann umgehend in ihr Land zurückgebracht.
Doch dies scheint offensichtlich in den wenigsten Fällen einzutreffen. Denn ein Drittel der Zuwanderung geschieht laut einer laut nicht repräsentativen Statistik des BAMF, der sogenannten „Reisewegbefragung“ unter Asylwerbern mittlerweile über deutsche Flughäfen. „Asylsuchende, die über einen anderen Flughafen einreisen, werden nach Einreise zur nächstgelegenen Erstaufnahme-Einrichtung geschickt und durchlaufen dort das ‚herkömmliche’ Asylverfahren“, heißt es in einer Antwort der BAMF auf Nachfrage von „Tichys Einblick“.
Keine Auskunft über Anzahl der Asylsuchenden
Nach BAMF-Angaben wird dem Asylsuchenden nahegelegt, sich selbstständig bei der nächstgelegenen Erstaufnahme-Einrichtung zu melden. Wenn der Asylsuchende zwischendurch seine Einreisepapiere vernichtet, um die Ausweisung zu verhindern, ist das für das BAMF nicht nachvollziehbar. Die Papiere könnten gestohlen worden sein, so BAMF. Die Behörde prüfe lediglich, inwieweit der Asylbewerber Anspruch auf Asyl hat oder nicht.
Auch über die Anzahl der Asylsuchenden, die über einen ungesicherten Flughafen nach Deutschland einreisen, kann BAMF keine Auskunft geben. Es gebe lediglich eine freiwillige Befragung der Asylsuchenden, die statistisch nicht repräsentativ sei. Allerdings seien die Aussagen nicht verlässlich, da sie nicht auf Richtigkeit überprüft wurden. (nh)
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