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Lufthansa stimmt Regierungs-Rettungspaket nicht zu – Brüssel fordert Abgabe von Landerechten

Der Aufsichtsrat der Lufthansa hat dem mit der Bundesregierung ausgehandelten Rettungspaket zunächst kein grünes Licht gegeben. Grund dafür sind "die aktuell indizierten Auflagen der EU-Kommission", wie der Konzern am Mittwoch mitteilte.

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Auch dieser Airbus A380-800 der Lufthansa blieb am Boden (Frankfurt Airport, 25. März 2020).

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

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Der Aufsichtsrat der Lufthansa hat dem mit der Bundesregierung ausgehandelten Rettungspaket zunächst kein grünes Licht gegeben. Grund dafür sind „die aktuell indizierten Auflagen der EU-Kommission“, wie der Konzern am Mittwoch mitteilte. Diese würden „eine Schwächung der Drehkreuzfunktion an den Heimatflughäfen der Lufthansa in Frankfurt und München zur Folge haben“.
Die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen müssten nun „intensiv geprüft werden“, erklärte die Lufthansa. Vor diesem Hintergrund habe der Aufsichtsrat dem Rettungspaket nicht zustimmen können. Die Entscheidung über eine Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung, die das Paket ebenfalls noch absegnen muss, wurde verschoben.

Brüssel will das Lufthansa Start- und Landerechte abgibt

Hintergrund ist eine von Brüssel geforderte Abgabe von Start- und Landerechten der Lufthansa an den Flughäfen Frankfurt und München. Sie hätten wirtschaftliche Auswirkungen auf das Unternehmen und müssten „intensiv geprüft werden“, erklärte der Luftfahrtkonzern in Köln.
Die Lufthansa und die Bundesregierung hatten sich am Montag auf ein neun Milliarden Euro schweres Stützungsprogramm für den von der Corona-Krise schwer getroffenen Luftfahrtkonzern geeinigt. Das Hilfskonzept des Bundes sieht vor, dass drei Milliarden Euro als Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fließen, die übrigen sechs Milliarden Euro kommen aus dem für Corona-Hilfen eingerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesregierung.

EU-Kommission will Hilfe der Bundesregierung nur unter „hohen Auflagen“ genehmigen

Zustimmen muss den Hilfen aber auch noch die Kommission in Brüssel. Das „Handelsblatt“ hatte allerdings berichtet, die EU-Kommission wolle die Hilfen nur unter „hohen Auflagen“ genehmigen.
(afp)

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