NRW: 74 Prozent der Ausreisepflichtigen sind noch in Deutschland

Aus einer Antwort der NRW-Landesregierung geht die große Diskrepanz zwischen der hohen Zahl von ausreisepflichtigen Ausländern und tatsächlich abgeschobenen Menschen hervor.
Titelbild
Polizisten überwachen die Abschiebung von mehreren Wirtschaftsmigranten von einem deutschen Flughafen aus.Foto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times26. Mai 2018

Im letzten Jahr sind von 71.092 ausreisepflichtigen Migranten in Nordrhein-Westfalen (NRW) gerade mal 6.308 Menschen tatsächlich abgeschoben worden. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Herbert Strotebeck (AfD), Mitte April eingereicht, hervor.

Als Grund für die geringe Zahl an Abschiebungen wird in der Antwort angegeben, “ dass der überwiegende Teil der Ausreisepflichtigen (aktuell: rd. 74 %) geduldet wird, weil die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist oder weil die Abschiebung aus sonstigen Gründen des § 60a Aufenthaltsgesetz ausgesetzt worden ist.“ Nähere Angaben zum Grund der Duldung wurden nicht genannt.

Die weiteren Zahlen für NRW:

Ausreisepflichtige Menschen / tatsächlich abgeschobene Menschen

2014 – 45.038 / 2.929

2015 – 54.290 / 4.395

2016 – 62.906 / 5.121

2018 – 70.865 / 1.631 (bis 31.03.)

AfD-Mann Strotebeck fragte auch, wie viele Ausländer seit 2014 rechtskräftig verurteilt wurden. In der Antwort bezog sich die Regierung auf die Strafverfolgungsstatistik.

Demzufolge, „wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 44.446 Nichtdeutsche, im Jahr 2015 49.792 Nichtdeutsche und im Jahr 2016 54.695 Nichtdeutsche rechtskräftig verurteilt.“

Als Nichtdeutsche gelten in der Strafverfolgungsstatistik alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, also auch staatenlose. Die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017 lag der Landesregierung noch nicht vor, daher fehlen die Angaben für 2017.

Hintergrund für die Anfrage waren Informationen wie beispielsweise aus der „Welt“ die am 16. April 2018 berichtete:

Seit 2014 wurden nur rund 19.300 kriminelle Zuwanderer ausgewiesen. Angesichts von mehreren hunderttausend Tätern ein geringer Anteil.“ Und, dass „die FDP kritisiert, dass Gesetzesverschärfungen verpufft sind.“

Doch Ausweisung und Abschiebung sind zwei Paar Schuhe, wird in der Anfrage hervorgehoben. Von den 19.300 zwischen 2014 und 2017 ausgewiesenen Ausländern ist jeder fünfte (4.396 Personen) immer noch in der Bundesrepublik.

Die Zahlen aus der Antwort bestätigen die große Diskrepanz zwischen der hohen Zahl an Ausreisepflichtigen und der geringen Zahl an tatsächlichen Abschiebungen. (er)



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