NRW: Bundesverwaltungsgericht fordert erneute Prüfung zur Anerkennung islamischer Verbände als Religionsgemeinschaft

Die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts rückt das Thema Islamunterricht an deutschen Schulen kurz vor dem Jahreswechsel erneut in den Blickpunkt.
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Das Bundesverwaltungsgericht hob am Donnerstag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster auf.Foto: iStock
Epoch Times29. Dezember 2018

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hob am Donnerstag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster auf, berichtet die „WAZ“.

Die Richter des Münsteraner OVG hatten Ende 2017 mit einem Urteil deutlich gemacht, dass der Zentralrat der Muslime und der Islamrat keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind. Nun wurde das OVG durch die Bundesrichter angewiesen, die damalige Entscheidung noch einmal zu überprüfen.

Eine Anerkennung beider islamischer Verbände würde ihnen u. a. vergleichbare Rechte beim Religionsunterricht zusprechen, wie der katholischen oder evangelischen Kirche. Damals bezweifelte das OVG an der Kompetenz und der religiösen Autorität der Verbände innerhalb der muslimischen Gemeinschaft.

Wenn das OVG nach der erneuten Prüfung zu einem anderen Ergebnis käme, dann hätten der Islamrat und der Zentralrat das Recht, Religionsunterricht nach ihren Grundsätzen anzubieten.

NRW bietet seit 2012 islamischen Religionsunterricht an

Bereits seit 2012 gibt es an den Schulen Nordrhein-Westfalens islamischen Religionsunterricht. Allerdings würden nur fünf Prozent der rund 400.000 Kindern muslimischen Glaubens den unter staatlicher Aufsicht stehenden Unterricht besuchen.

Für die Inhalte und die Auswahl der Lehrer des islamischen Religionsunterrichtes sind ein Beirat zuständig, der vom Schulministerium berufen wird. In ihm sitzen auch Vertreter des Zentralrats und des Islamrates. Das Beiratsmodell stellt eine Übergangslösung dar und endet am 31. Juli 2019. Wie es danach weitergehen soll, ist noch ungeklärt.

Eine Sprecherin des Schulministeriums bekräftigte, dass die Landesregierung dabei ist, zu erarbeiten, wie es zukünftig mit dem islamischen Religionsunterricht weitergehe. Bis zum Ende des Schuljahres solle geklärt werden, „auf welcher Grundlage zukünftig islamischer Religionsunterricht angeboten werden kann“.

Zentralrats-Chef Aiman Mazyek begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Bereits seit 1994 kämpft sein Verband um das Recht, Religionsunterricht anzubieten. (er)



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