Prozess um Tod von 22-Jährigem in Köthen – Angeklagte Afghanen äußern Bedauern

Fünf Monate nach dem Tod eines 22-Jährigen in Köthen in Sachsen-Anhalt hat vor dem Landgericht Dessau der Prozess gegen zwei junge Afghanen begonnen. Den 17 und 18 Jahre alten Beschuldigten wird gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt.
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Die Justitia (Symbolbild).Foto: iStock
Epoch Times5. Februar 2019

Im Prozess um den Tod eines 22-Jährigen im sachsen-anhaltischen Köthen haben die Angeklagten ihr Bedauern über den Todesfall geäußert. Der 18-jährige Beschuldigte bestritt am Dienstag zum Verhandlungsbeginn im Landgericht Dessau jedoch, den Mann geschlagen oder getreten zu haben. Auch der 17-jährige Mitangeklagte gab an, er habe nichts mitbekommen.

Der 22-jährige Deutsche war in der Nacht zum 9. September vergangenen Jahres an einem Herzinfarkt gestorben, nachdem er eine Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe Afghanen hatte schlichten wollen. Der Mann litt an einer angeborenen schweren Herzerkrankung.

Die Staatsanwaltschaft wirft den 17 und 18 Jahre alten Afghanen Körperverletzung mit Todesfolge vor. Laut Anklage soll einer der Angeklagten dem 22-Jährigen zunächst einen Schlag ins Gesicht versetzt haben, so dass er zu Boden fiel. Der andere Angeklagte soll ihm dann mindestens einmal mit dem Fuß gegen den Oberkörper oder Kopf getreten haben. Wiederbelebungsversuche noch am Tatort blieben erfolglos.

„Es tut mir unglaublich leid“, sagte der 17-jährige, ein kleiner und schmächtiger junger Mann. Gerichtet an die Familie fügte er hinzu: „Sie haben einen Sohn, Bruder, Freund verloren.“ Er sprach von einem „schrecklichen Unfall“. Auf die Frage des Oberstaatsanwalts Hermann-Josef Gerhards, ob die Tatvorwürfe zuträfen, sagte er allerdings nur, er habe „nichts gesehen“.

Auch der zweite Angeklagte äußerte sein Bedauern über den Todesfall. „Ich entschuldige mich bei der Familie“, sagte der 18-Jährige mit eigenen Worten vor Gericht. „Das war nicht beabsichtigt, dass es so passiert.“ Es tue ihm sehr leid.

Sein Anwalt schilderte wie zuvor bereits der Mitangeklagte die Geschehnisse an jenem 8. September aus Sicht seines Mandanten. Der 18-Jährige habe den Verstorbenen „weder geschubst noch geschlagen oder getreten“. Er habe ihn „gar nicht wahrgenommen“.

Bei dem handgreiflichen Streit unter den Afghanen ging es demnach um eine junge Frau und die Frage, von wem diese schwanger sei. Weil die Angeklagten einen Landsmann geschlagen haben sollen, sind sie auch wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Anschließend hätten sich nach Aussage der Beschuldigten mehrere Deutsche eingeschaltet, es sei zu Gerangel gekommen, die Afghanen seien auch geschlagen worden. Bei den Auseinandersetzungen war demnach eine erhebliche Menge Alkohol im Spiel.

Das spätere Opfer Markus B. erwähnte keiner der Angeklagten in seinen Schilderungen, auch nicht auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Uda Schmidt. Erst im Krankenhaus habe er erfahren, dass jemand gestorben sei, sagte der 17-Jährige. Das sei „der größte Schock“ seines Lebens gewesen.

Die Mutter und eine Schwester des Opfers verfolgten den Prozessbeginn als Nebenkläger, weitere drei Geschwister treten ebenfalls als Nebenkläger auf. Mit einem Urteil wird Ende März gerechnet.

Nach dem Tod des 22-Jährigen kam es in Köthen zu rechtsgerichteten Demonstrationen sowie Gegenprotesten linker Gruppierungen und von Bürgern. Der Fall erinnerte an Chemnitz. Auch dort war wenige Wochen zuvor ein Mann nach einem Streit mit Asylbewerbern gestorben, er wurde erstochen. Beide Fälle versuchten die Rechten für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.

Die Beschuldigten kamen nach früheren Angaben der Ermittler als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland. Einer hat eine Aufenthaltserlaubnis, der andere sollte abgeschoben werden. (afp)



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