Tausende Demonstranten in Berlin – rund 500 Festnahmen

Updates und Neuigkeiten zur Demonstration in Berlin hier im Ticker.
Titelbild
Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin.Foto: PAUL ZINKEN/AFP via Getty Images
Epoch Times1. August 2021

+++ Sonntag, 1. August +++

18:10 Uhr: Die Proteste scheinen deutlich an Dynamik verloren zu haben. Am Bahnhof Gleisdreieck waren Medienberichten zufolge noch rund hundert Demonstranten zu sehen. In der Kreuzberger Blücherstraße wurden mehrere Gruppen von der Polizei auseinander getrieben oder gekesselt.

Bis zum Abend hat die Polizei laut „Tagesspiegel“ rund 500 Festnahmen und vorübergehende Festnahmen durchgeführt. Alle Brennpunkte zusammengerechnet, wären es rund 5.000 Demonstranten gewesen.

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16:56 Uhr: Wie die „Morgenpost“ berichtet, hat der Zug seine Richtung geändert. Nachdem weder der Alexanderplatz noch der Potsdamer Platz erreicht werden konnte, gehen die Demonstranten nun offenbar Richtung Kreuzberg.

16:27 Uhr: Offenbar versuchen rund 1.000 Menschen, über die Potsdamer Straße zum Potsdamer Platz zu gelangen. Die Brücke über den Landwehrkanal ist aber abgesperrt, deshalb bewegt sich der Zug in Richtung Süden.

16:06 Uhr: Die Versammelten am Großen Stern im Stadtteil Mitte begannen schließlich damit, sich zu zerstreuen, teilte die Polizei Berlin auf Twitter mit. Die Polizei nahm nach eigener Aussage mehrere Menschen fest. Die Einsatzkräfte hätten außerdem Platzverweise erteilt, Personalien aufgenommen und Anzeigen gefertigt. Die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld bestraft werden könne.

16:00 Uhr: Ein Teil einer Demonstration am Nollendorfplatz ist vorbei.

15:50 Uhr: An der Siegessäule wurden die Demonstranten mehrere hundert Meter weit vom Großen Stern von der Polizei weggetrieben. Die Menge zerstreut sich. Viele dürften sich der Großdemonstration in Schöneberg angeschlossen haben.

Unterdessen kam es am südlichen Ende der Hofjägerallee offenbar zu einigen Festnahmen. Aktuell läuft ein Teil der Demonstranten in Richtung Potsdamer Platz über die Tiergartenstraße, ein anderer zurück über die Stülerstraße zum Breitscheidplatz.

Ein neuer Zug geht in Richtung Breitscheidplatz. Ein Polizeihubschrauber kreist über dem Breitscheidplatz.

15:20 Uhr: Die Siegessäule ist abgeriegelt und von Polizeiwagen umstellt. Auch die Wasserwerfer stehen bereit und sind einsatzfähig. Es sind rund 600 bis 700 Polizisten vor Ort.

15:00 Uhr: Die Polizei droht per Lautsprecher-Durchsage im Tiergarten damit, die Wasserwerfer einzusetzen: „Diese Durchsage richtet sich an die Personen, die sich unmittelbar vor dem Wasserwerfer angesammelt haben. Diese Teilnahme an dieser Versammlung ist vom OVG untersagt worden. Bitte beenden Sie unverzüglich diese Ansammlung, gehen Sie auseinander und bewegen Sie sich in Richtung S-Bahnhof Tiergarten oder in Richtung Westen. Sollten Sie dieser Maßnahme nicht nachkommen, wird die Polizei Zwangsmittel in Form eines Wasserwerfer-Einsatzes gegen Sie vornehmen,“ zitiert die „Morgenpost“ die Durchsage.

Sowohl die Polizei als auch die Demonstrationszüge befinden sich auf dem Weg zur Siegessäule. Es sind bereits einige „Querdenker“ eingetroffen. Da die Polizei den Stern blockiert, laufen viele Menschen zum Breitscheitplatz und dort weiter auf den Kudamm.

Ein Polizeihubschrauber kreist über dem Großen Stern, Wasserwerfer stehen laut „Morgenpost“ an der Königin-Elisabeth-Straße Ecke Knobelsdorffstraße bereit.

Auf der Höhe der Deutschen Oper hat die Polizei Personen festgenommen, die versucht hatten, die Absperrungen zu ignorieren und Einsatzkräfte angegriffen haben sollen.

Hunderte protestieren gegen Corona-Maßnahmen

14:00 Uhr: Zahlreiche Demonstranten befinden sich auf dem Kaiserdamm Ecke Sophie-Charlotten-Straße. Der größte Aufzug ist momentan auf dem Kaiserdamm Höhe U-Bahnstation Kaiserdamm in Richtung Ernst-Reuther-Platz unterwegs.

Auf dem Theodor-Heuss-Platz sind Hunderte Menschen unterwegs. Der Verkehr ist kurzfristig zum Erliegen gekommen. In der Luft kreist ein Polizeihubschrauber.

Die Polizei hat auf Twitter mitgeteilt, dass sie eine große Personengruppe, die aus der Richtung Olympischer Platz über die Heerstraße/Jafféstraße lief gestoppt hat. Die Masse bewegt sich nun zurück Richtung Heerstraße.

13:00 Uhr: Die Demonstrationszüge laufen Richtung Osten zum Theodor-Heuss-Platz, bzw. Amtsgerichtplatz. Ziel ist der Großer Stern.

Zwei Kandidaten zur Bundestagswahl, Hans Tolzin (parteiloser Direktkandidat) und Karl Hilz (dieBasis) sowie seine Pressesprecherin wurden von der Polizei festgehalten und die Personalien aufgenommen. Sie waren mit dem Autokorso der Demonstration unterwegs und wurden nach Angaben von Beobachtern von der Polizei aus dem Autokorso geholt, da sie einen Lautsprecher auf dem Wagendach hatten. Sie wurden am Rande des Steubenplatzes / Reichsstraße festgehalten.

Der pensionierte Polizist Karl Hilz (1. R) und Hans Tolzin (2. L, hinterer Polizeiwagen) wurden am 1. August in Berlin aus der Kundgebung abgeführt. Sie nahmen am Autokorso teil – mit einem Lautsprecher auf dem Dach. Das erregte Anstoß, sie wurden abgeführt und die Personalien festgestellt. Foto: Epoch Times

Es kommt zu Eskalationen im Westend:

12:00 Uhr: Es sollen sich Hunderte an der Reichsstraße / Länderallee (Charlottenburg/Wilmersdorf ) befinden, die auf den Autokorso warten. Dieser startet am Olympiastadion. Die Polizei hat Richtung Theodor-Heuss Platz Mannschaftswagen postiert.

Der Bus, der von den Querdenkern als Bühne benutzt wurde, hat die Polizei aus dem Verkehr gezogen; Beamte haben den Schlüssel laut „Tagesspiegel“ einkassiert.

11:00 Uhr: Ein großes Polizeiaufgebot ist in der Stadt Berlin unterwegs. Die Redaktionen von ARD und ZDF werden polizeilich geschützt.

Es gab eine erste Eskalation zwischen Polizei und Demonstrierenden an der Eschenallee.

Die Polizei schickt die Zuschauer des Autokorsos weg, neuer Sammelort: U-Bahnstation Neu-Westend.

Kundgebung an der Reichsstraße/Länderallee (ARAL-Tankstelle).

9:00 Uhr: Ein neuer Standort zur Versammlung wird bekannt gegeben: 10 Uhr beim Olympischen Platz (Start 10:59)

In Berlin sind am Sonntag mehrere hundert Menschen zu einer nicht genehmigten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen aufgebrochen. Sie hätten ursprünglich zu Fuß oder im Reisebus an einem angemeldeten Autokorso teilnehmen wollen, teilte die Berliner Polizei auf Twitter mit. Für die Teilnahme sei allerdings ein Auto Voraussetzung. Die Betreffenden hätten sich nun in der Reichsstraße in Charlottenburg zu einer verbotenen Ersatzversammlung gesammelt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte zuvor mehrere geplante Demonstrationen aus dem Kreis der Querdenken-Bewegung verboten. Das Gericht erklärte am Samstag, die Beschwerden gegen entsprechende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin seien zurückgewiesen worden. Die Auffassung der Antragsteller, dass Demonstrieren ohne Mund-Nase-Schutz und Mindestabstand von der Versammlungsfreiheit gedeckt sei, teilte das Gericht nicht.

Die Polizei hatte zuvor angekündigt, dass sie in der Stadt mit bis zu 2250 Kräften im Einsatz sein werde. Am Sonntag twitterte sie, die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1000 Euro Bußgeld bestraft werden könne. Es würden Platzverweise erteilt und Anzeigen gefertigt.

+++ Samstag, 31. Juli +++

Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot weiterer Querdenker-Demonstrationen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Verbote für weitere am Sonntag in Berlin geplante Demonstrationen aus dem Kreis der Querdenken-Bewegung bestätigt. Das Gericht erklärte am Samstag, die Beschwerden der Anmelder gegen entsprechende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin seien zurückgewiesen worden. Demnach handelt es sich um die Versammlung unter dem Motto „Für Frieden, Freiheit und Grundrechte“, die Versammlung „Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle“ und die Versammlung „Das Jahr der Freiheit und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“.

Die Auffassung der Antragsteller, dass Demonstrieren ohne Mund-Nase-Schutz und Mindestabstand von der Versammlungsfreiheit gedeckt sei, teile das Gericht nicht, hieß es in Pressemitteilungen zu den Eilverfahren.

Das Oberverwaltungsgericht verwies darauf, dass sich Demonstrationen aus dem Kreis der Querdenken-Bewegung deutschlandweit dadurch auszeichneten, „dass die Teilnehmer sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht“ missachten.

Auch die Polizei hatte ihre Verbote damit begründet, dass die Veranstalter den mit den Versammlungen einhergehenden Gesundheitsgefahren nicht ausreichend Rechnung trügen. Es sei zudem zu erwarten, dass Regelverstößen der Teilnehmer nicht entgegengetreten werde.

Querdenken 711: Bei Demo-Ablehnung durch OVG wird auf Eilantrag in Karlsruhe verzichtet

Derzeit liege dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg eine Beschwerde vor, über die bis heute Abend entschieden werden sollte, erklärt „Querdenken 711“, der Anmelder für die Veranstaltung am 01.08. auf der Straße des 17. Juni in einer Stellungnahme.

„Wir haben uns im Team entschieden, für den Fall der Bestätigung des Verbots durch das OVG, nicht mehr vor das Verfassungsgericht zu gehen. Unsere Erfahrung vergangener Versammlungen hat gezeigt, dass Exekutive (Polizei und Behörden) nicht mehr die Entscheidung der Judikative (u. a. des Verfassungsgerichts) abwarten, sondern mit großer Härte und unmittelbarer Gewalt gegen anreisende und wartende Teilnehmer vorgehen.“

Auch jetzt hätte man in Berlin wieder Wasserwerfer, Gefangenentransporte und Reiterstaffeln gesehen, heißt es weiter. Außerdem sei der komplette Tiergarten umzäunt, so dass die friedlichen Teilnehmer der Querdenken-Demonstration sich in einem Käfig befänden.

„Wir hatten bereits im Kooperationsgespräch auf die Situation in Duisburg/Loveparade hingewiesen. Heute morgen wurde bereits ein Teil des Verstaltungsequipments von der Polizei Berlin beschlagnahmt. Anreisende Busse werden gestoppt und erkennungsdienstlich behandelt, Anreisende erhalten Platzverweise bis morgen, 23:59 Uhr.“

Querdenken-711 organisiere seit April 2020 friedliche Demonstrationen gegen die Einschränkungen der Grundrechte durch die Verordnungen des Corona-Regimes. „Wir stehen für Friedlichkeit, für Freiheit und Grundrechte und übernehmen Verantwortung für die Menschen, die unsere Demonstrationen besuchen“, schreiben die Anmelder weiter.

„Sollte das Oberverwaltungsgericht das Demonstrationsverbot aufheben, machen wir die Durchführung der Versammlung als Kundgebung davon abhängig, dass unmittelbar das beschlagnahmte Equipment durch die Berliner Polizei wieder freigegeben wird, da wir ansonsten das Sicherheitskonzept nicht gewährleisten können.“

Zudem müsse die Berliner Polizei umgehende die Einzäunung des Tiergartens entfernen, da sonst eine Entfluchtung unmöglich sei.

Sobald die Entscheidung des OVG vorliege, würde man umgehend die Angereisten informieren.

Oberverwaltungsgericht bestätigt Demo-Verbot in Berlin

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren das Verbot der für Samstagabend angemeldeten Versammlung „Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit“ bestätigt. Mehrere Eilanträge sind jedoch beim Gericht noch anhängig.

Bereits das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohe. Worin die genau bestünden und auf welche Modelle oder praktischen Erfahrungen man sich dabei beziehe, wurde offenbar nicht mitgeteilt. Leben und Gesundheit von Menschen seien mit Blick auf die Gefahr einer Covid-19-Infektion unmittelbar gefährdet, wenn die Versammlungsteilnehmer den Mindestabstand und die jeweils zu beachtenden Hygieneregeln wie das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske missachteten, heißt es in der Begründung allgemein gehalten.

Allerdings sind bisher keine vermehrten Corona-Infektionen oder Corona-Ausbrüche nach Großdemonstrationen, wo die Teilnehmer keine/oder nur teilweise Masken trugen (bei Veranstaltungen der Querdenker, BLM-Aktivisten oder CSD-Teilnehmern), ob in Berlin oder anderen Städten, bekannt geworden.

Die Versammlung stehe zudem in einem Zusammenhang mit einer Vielzahl von für dieses Wochenende angemeldeten Versammlungen, die thematisch dem Bereich der Corona-Maßnahmen-Kritiker und „Querdenker“ zuzurechnen seien. Deren Versammlungen zeichneten sich deutschlandweit dadurch aus, dass die Teilnehmer sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht missachteten, erklärt das Gericht in seiner Begründung.

Das Oberverwaltungsgericht schloss sich am Samstag der Vorinstanz an und ergänzte noch, dass Verstöße gegen allgemeine rechtliche Vorgaben nicht als Teil des Protests gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien, wenn sie zugleich Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen begründeten. Der Beschluss sei „unanfechtbar“, hieß es (OVG 1 S 108/21).

Berliner Verwaltungsgericht bestätigt auch das Verbot der Groß-Demo auf der Straße des 17. Juni

Ein für Sonntag in Berlin geplanter Demo-Aufzug der „Querdenken“-Bewegung bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte bereits am Freitag ein von der Polizei ausgesprochenes Verbot für den Corona-Aufzug. Nun erklärte Rechtsanwalt Ralf Ludwig, dass das Verwaltungsgericht Berlin auch das Verbot für die für Sonntag angemeldete Corona-Groß-Demo auf der Straße des 17. Juni bestätigt hat. Jetzt ergeht seitens der Anmelder ein Eilantrag an die nächste Instanz – dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg –, um die Veranstaltung doch noch stattfinden zu lassen.

Auf die Argumente der Antragsteller sei man, so Ludwig, seitens des Gerichts nicht eingegangen. Man hätte nur die Argumentation der Polizei wiedergegeben.

Berlin: Update zur „Querdenken“-Demonstration vom 1. August

Die Anwälte Alexander Christ und Ralf Ludwig gaben per Videobotschaft um Mitternacht Auskunft zur aktuellen Lage. Der Anwalt Ralf Ludwig berichtete, wie er vierzehn Tage vor der Demonstration einen Antrag beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte auf vorbeugende/einstweiligen Unterlassung, damit die Behörde kein Verbot gegen die Demo ausspricht. Nachdem eine Woche lang nichts passierte erhielt er am Freitag (23.7.)  den Schriftsatz der Gegenseite. Am Dienstag, (27.7.) erfolgte ein Kooperationsgespräch, bei dem gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden sollte, damit die „Querdenken“-Demonstration bewilligungsfähig wird.

Nach dem Kooperationsgespräch, so Ludwig, hatte das Verwaltungsgericht den Antrag bereits zurückgewiesen mit dem Argument, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass die Demonstration polizeilich verboten würde. Am Folgetag kam bereits das Verbot der Polizei, allerdings erreichte Ludwig diese Information nicht sofort. Die Frage bleibt offen, ob das Kooperationsgespräch nicht gefruchtet hat, weil es eine vorgefasste Meinung gab, mutmasst Ludwig. Auch das Oberverwaltungsgericht hatte offenbar kein Interesse daran, sich dafür einzusetzten, dass die Querdenker-Demonstration stattfinden und das Recht auf freie Meinungsäusserung, bzw. das Demonstrationsrecht gewahrt würde.

Anwalt Ludwig erklärt im Video, dass in einer repräsentativen Demokratie neben dem Wahlrecht, das Demonstrationsrecht von großer Bedeutung ist. Es ist die Möglichkeit des Bürgers bei der Entscheidungsfindung der Politiker mitzureden und hat eine Art Kontrollfunktion. Es ist also ein wesentliches Recht in einer repräsentativen Demokratie, betont Ludwig. Die Argumentation der Behörden, dass dieses Recht wegen der Corona-Maßnahmen nicht ausgeübt werden kann, widerspricht diesem Kontrollgedanken und dem Grundgesetz. So verkommt das Demonstrationsrecht „zu einem hohlen Zahn.“

Die Frage vieler Leser: können wir kommen oder nicht?

Der Anwalt Ralf Ludwig meint es sei wichtig nach Berlin zu kommen, da es sich um einen historischen Moment und um eine historische Frage handelt: ob die Bürger es schaffen, diesen Staat wieder in Richtung Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu bewegen oder dahin zurückzuholen.

Die Vermutung liegt nahe, dass der Ausnahmezustand nur noch der Repression dient. „Ihr seid ungehorsam, darum verbieten wir eure Demonstration“. Das sagen sogar die Gerichte so, erzählt Ludwig im Video. Es gehe wahrscheinlich darum eine missliebige Meinung nicht zuzulassen. Damit wären wir im dauerhaften Ausnahmezustand und in einer Diktatur.

Nachfolgend eine Liste aller genehmigten Demos laut Versammlungsbehörde für den Samstag den 31.07.2021

Datum: 31.07.2021
Von: 16:30
Bis: 22:00
Thema: Hände weg von unseren Grundrechten! Freie Fahrt für ein freies Leben! Abkehr von der Angst- und Panikpolitik!
PLZ:
Versammlungsort:
Aufzugsstrecke: Parkplatz Pankow Heinersdorf – Am feuchten Winkel

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Datum: 31.07.2021
Von: 15:00
Bis: 20:00
Thema: Für die Abschaffung der 2 Klassengesellschaft durch Merkels Impferpressung
PLZ:
Versammlungsort:
Aufzugsstrecke: (AP) Olympischer Platz – Trakehner Allee – Olympische Str.

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Datum: 31.07.2021
Von: 15:00
Bis: 19:00
Thema: Wiederherstellung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG und der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG
PLZ:
Versammlungsort:
Aufzugsstrecke: P+R Parkplatz S-Bahnhof Altglienicke

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Datum: 31.07.2021
Von: 14:00
Bis: 20:00
Thema: Wo finden wir echte Hoffnung und echten Halt für die Zukunft? Demonstration für Hoffnung am Ende der Corona-Pandemie.
PLZ: 12099
Versammlungsort: Tempelhofer Feld

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Datum: 31.07.2021
Von: 12:00
Bis: 14:00
Thema: Mahnwache Für Grundrechte und Menschlichkeit
PLZ: 10967
Versammlungsort: Hermannplatz

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Datum: 31.07.2021
Von: 11:00
Bis: 22:00
Thema: Markt der Demokratie (rein symbolische Bezeichnung) Verschiedene Gruppen und Initiativen äußern ihre (unterschiedliche) mehr oder weniger umfassende Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie; Austausch und Diskussion darüber
PLZ: 13347
Versammlungsort: Nettelbeckplatz

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Datum: 31.07.2021
Von: 11:00
Bis: 14:00
Thema: Mahnwache: Verhältnismäßigkeit der Coronamaßnahmen (vom 03.07. bis 25.09.2021 – jeweils Sa.)
PLZ: 14163

Versammlungsort: Kirchstr.

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Datum: 31.07.2021
Von: 10:30
Bis: 13:00
Thema: Mahnwache – Verhältnismäßigkeit der Coronamaßnahmen
PLZ: 12247
Versammlungsort: Kaiser-Wilhelm-Str.

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Datum: 31.07.2021
Von: 10:30
Bis: 12:30
Thema: Mahnwache: Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen
PLZ: 14195
Versammlungsort: Königin-Luise-Str.

Quelle: https://www.berlin.de/polizei/service/versammlungsbehoerde/versammlungen-aufzuege/

+++ Freitag, 30. Juli +++

Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von „Querdenken“-Demonstrationszug in Berlin

Ein für Sonntag in Berlin geplanter Demo-Aufzug der „Querdenken“-Bewegung bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am Freitag ein von der Polizei ausgesprochenes Verbot. Rechtsanwalt Ralf Ludwig bestätigt eben die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu dem Aufzug, weist jedoch darauf hin, dass eine Entscheidung zu der angemeldeten Groß-Demo an sich noch nicht entschieden ist.

Die Polizei hatte das Verbot der Querdenken-Demo damit begründet, dass der Veranstalter den mit der Versammlung einhergehenden Gesundheitsgefahren nicht ausreichend Rechnung trage. Es sei zudem zu erwarten, dass Regelverstößen der Teilnehmer nicht entgegengetreten werde.

Auch das Gericht geht demnach davon aus, dass durch die angemeldete Versammlung eine unmittelbare Gefahr für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bestehe. Die Richter verwiesen auf die Gefahr durch die in Deutschland vorherrschende Delta-Virusvariante, die auf der Veranstaltung sowie bei der An- und Abreise der Teilnehmer verbreitet werden könnte.

Zudem hätten zahlreiche gleichgelagerte Versammlungen der Vergangenheit gezeigt, dass die „Querdenken“-Szene nicht zuverlässig dafür sorge, dass infektionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten würden. (Az VG 1 L 377/21)

Der Veranstalter erwartete bei dem Aufzug unter dem Motto „Friede, Freiheit, Wahrheit“ rund 3.500 Teilnehmer. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. Noch am Freitag wollten die Verwaltungsrichter über zwei weitere, ähnlich gelagerte Eilanträge entscheiden.

Berliner Polizei erweitert Corona-Demo-Verbot auf 13 angemeldete Versammlungen

Mittlerweile hat die Berliner Polizei 13 Versammlungen für das Wochenende, die zum Thema Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen haben, verboten. Es ist bekannt, dass zu einigen der verbotenen Versammlungen Eilanträge an das Berliner Verwaltungsgericht gestellt wurden.

Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Polizei Berlin folgende Versammlungen, die für das kommende Wochenende angezeigt wurden, verboten:

  1. „Das Jahr der Freiheit! und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“ (1. August 2021)
  2. „Die Wiedererlangung unserer Grundrechte“ (31. Juli 2021)
  3. „Wir für die Abschaffung der GEZ“ (31. Juli 2021)
  4. „Berlin-Club-Demo- Demonstrations-Umzug für die vollständige Öffnung von Kultur, Clubs und Veranstaltungen aller Art“ (31. Juli 2021)
  5. „Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit“ (31. Juli 2021)
  6. „Musikalische Versammlung für Freiheit und Demokratie“ (31. Juli 2021)
  7. „Friede, Freiheit, Wahrheit“ (1. August 2021)
  8. „Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle“ (1. August 2021)
  9. „Mahnwache für das Grundgesetz“ (1. August 2021)
  10. „Deutschland hat die Wahl“ (1. August 2021)
  11. „Heimat und Weltfrieden“ (31. Juli 2021)
  12. „Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag“ (1. August 2021)
  13. „Wasser… Ein Grundrecht in globalen Zeiten=Humanitäre Verpflichtung“ (1. August 2021) [Aktualisierung vom 30. Juli 2021]

Die Verbotsbescheide zu den Versammlungen unter Punkt 1 und 2 wurden am Nachmittag des 28. Juli 2021, Punkt 3 bis 12 am 29. Juli 2021 und Punkt 13 am 30. Juli 2021 zugestellt, schreibt die Berliner Polizei.

Zur Begründung der Verbote führt die Berliner Polizei auf:

Die Verbote betreffen Versammlungen…

• deren Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen, damit zum Schutz des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zum Schutze aller – der Gemeinschaft – nicht akzeptieren

• deren Teilnehmer in einer Vielzahl von Versammlungen wiederholt unter Beweis gestellt haben, dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz diese Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden

• bei denen der grundrechtlich gesicherten und durch die Polizei Berlin geschützten Meinungsäußerung regelmäßig durch Verstöße gegen die Infektionsschutzregelungen, insbesondere durch das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung, Nachdruck verliehen werden soll – dies förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel ist

• deren Verantwortliche – zumindest in Teilen – kaum oder gar nicht willens oder in der Lage sind, bei entsprechenden Verstößen ihre Verantwortung wahrzunehmen und regulierend gegenzusteuern

Berlin verbietet „Querdenken“-Großdemo

Rechtsanwalt Ralf Ludwig gab heute Vormittag auf Telegram bekannt, dass Berlins Verbotsbescheid zu der „Querdenken“-Großdemo unter dem Motto „Friede, Freiheit, Wahrheit“ eingegangen sei. Zu der von der Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“ für Sonntag auf der Straße des 17. Juni angemeldeten Versammlung wurden 22.500 Menschen erwartet.

Unterdessen berichtet der „Tagesspiegel“, dass neben der „Querdenken“-Großdemo weitere elf Versammlungen für das Wochenende durch die Berliner Verwaltung verboten wurden.

Ludwig erklärte in einem Social-Media-Beitrag, dass man einen Eilantrag auf „einstweiligen Rechtsschutz“ beim Verwaltungsgericht Berlin einlegt hat. „Es wird ein langes Wochenende für die Richter“, schreibt der Rechtsanwalt weiter.

Man habe Grund zur Annahme, dass das Verbot aufgehoben werde. Und: „Es gibt viele nicht verbotene Versammlungen, kommt alle nach Berlin. (…) Denn dieses Mal geht es um die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit an sich. Bleibt die Versammlung verboten, ist in Deutschland das Grundgesetz quasi abgeschafft. (…) Jetzt gilt es abzuwarten, ob der 1. August der Tag der Freiheit oder der Tag der Diktatur wird.“

Polizeisprecher sieht Unterschied zwischen CSD-Versammlung und „Querdenken“

Polizeisprecher Thilo Cablitz äußerte zur Begründung der Verbote am Donnerstag: Die Verbote beträfen Versammlungen, deren Teilnehmer wiederholt unter Beweis gestellt hätten, „dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz die Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden“. „Förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel“ der Demonstranten sei das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung.

Auch würden die Verantwortlichen der Aufzüge – zumindest in Teilen – kaum oder gar nicht willens oder in der Lage sein, bei entsprechenden Verstößen ihre Verantwortung wahrzunehmen und regulierend gegenzusteuern.

Diese Punkte unterschieden die nun verbotenen Versammlungen ganz deutlich von allen sonstigen Versammlungen mit einer hohen Anzahl an Teilnehmenden, wie beispielsweise dem Christopher Street Day (CSD) am vergangenen Wochenende in Berlin, zitiert ihn der „Tagesspiegel“.

Auch wenn es dort zu Verstößen kam, seien die gesetzlichen Regelungen jedoch weit überwiegend befolgt worden, so Cablitz.

Kritik an „doppeltem Maßstab“

Nach der CSD-Veranstaltung in Berlin letztes Wochenende mit geschätzten 80.000 Teilnehmern gab es zahlreiche kritische Stimmen. Auf der einen Seite wurde kritisiert, dass viele Beteiligte keine Masken trugen und Abstände nicht einhielten.

Auf der anderen Seite gab es Stimmen, die den „doppelten Maßstab“ der Berliner Behörden kritisierten. Im Gegensatz zu Veranstaltungen von Kritikern der Corona-Beschränkungen schritt die Polizei, wie die Live-Berichte zeigen, beim CSD bei Corona-Verstößen nicht ein.

+++ Donnestag, 29. Juli +++

Wurde die „Querdenken“-Demo vom 1. August verboten?

Zwei für das Wochenende in der Hauptstadt geplante „Querdenken“-Kundgebungen gegen die Corona-Politik sind verboten worden. Das teilte ein Sprecher der Berliner Polizei am Mittwochabend mit.

„Unter Berücksichtigung und nach Bewertung der objektiven Sachlage haben wir bisher zwei Versammlungen verboten. Eine vom 31. Juli und eine vom 1. August 2021“, heißt es. Um welche Demonstrationen genau es sich dabei handelt, teilte die Polizei auch auf Nachfrage nicht mit. Die Prüfung weiterer Versammlungen dauerten außerdem noch an.

Rechtsanwalt hat „keine Kenntnis von einem Verbot“

Auf Nachfrage der Epoch Times konnte der Rechtsanwalt Ralf Ludwig das Verbot der „Querdenken“-Kundgebung vom 1.8. nicht bestätigen: „Ich habe noch keine Kenntnis von einem Verbot für die Versammlung auf der Straße des 17. Juni. Wir sind aber auch noch in einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, wo ich einen vorbeugenden Unterlassungsantrag gemacht habe, dass es nicht verboten wird, insofern wäre ich verwundert, wenn es das gäbe, weil wir da noch in einem Verfahren sind, aber aktuell habe ich keine Kenntnis von einem Verbot“, beschrieb Ludwig die Situation.

Sollte ein Verbot tatsächlich ausgesprochen werden, so würden alle Instanzen durchgegangen werden, sagte der Anwalt Ralf Ludwig weiter. Konkret hieße das, „dass wir vor das Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und dann auch zum Bundesverfassungsgericht gehen würden. Ansonsten gibt es ja einen Plan B, der auch veröffentlicht wurde. Es gibt ja jetzt schon nicht-verbotene Versammlungen, die am 1.8. stattfinden von anderen Organisationen, und das heißt also die Querdenker werden am 1.8. in Berlin demonstrieren.“

Auf die Frage von Epoch Times, ob prominente Redner zugesagt hätten, antwortete Rechtsanwalt Ludwig, dass es eine offizielle Liste gebe, auf der die Redner, die bereits zugesagt haben, aufgeführt sind. Ergänzend fügte er hinzu: „Andere sind angefragt, aber manche kommen dann kurzfristig. Natürlich wird von vielen prominenteren Rednern abhängig gemacht, ob die Veranstaltung stattfindet oder nicht. Es sind sicherlich einige in Berlin, die dann möglicherweise spontan auf die Bühne kommen werden.“

„Das Jahr der Freiheit und des Friedens“

Am Sonntag ist unter anderem für den Nachmittag eine „Querdenken“-Kundgebung auf der Straße des 17. Juni in der Nähe des Brandenburger Tors geplant. Die Organisatoren von der Initiative „Querdenken 711“ hatten dafür 22.500 Teilnehmer angemeldet, wie deren Sprecher Michael Ballweg am Mittwoch vor Bekanntwerden des Verbots sagte.

Die Stuttgarter Initiative hat zu der Veranstaltung unter dem Motto „Das Jahr der Freiheit und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“ aufgerufen. Nach „RBB“-Informationen ist die Kundgebung eine der von der Versammlungsbehörde der Polizei verbotenen Veranstaltungen. Ballweg sagte am Mittwochabend, er habe noch keine Kenntnis davon.

Die Berliner Polizei bereitet sich nach Angaben des Sprechers auf ein einsatz- und kraftintensives Wochenende vor. „Aktuell befinden wir uns in der Bewertung sämtlicher Umstände und Erkenntnisse.“ Daran richteten sich alle Folgemaßnahmen aus. „Soll heißen: unser Einsatzkonzept, die detaillierte Kräfteplanung einschließlich der Anforderung von Unterstützungskräften, aber auch eine Entscheidung darüber, ob und welche Versammlung betreffend ein Verbot ausgesprochen werden müsste.“

Notfallkonzept, falls es zu Verboten der Versammlungen kommt

Die Veranstalter der Kundgebung von „Querdenken 711“ haben ein „Notfallkonzept“ entworfen, falls es zu Verboten kommen sollte. „Wir müssen uns darauf vorbereiten, wenn Versammlungen, die regierungskritisch sind, einfach pauschal verboten werden“, sagte Ballweg. „Dann haben wir doch gar keine andere Möglichkeit, als Alternativen zu prüfen.“

In dem „Notfallkonzept“, das der „dpa“ vorliegt, werden verschiedene Szenarien berücksichtigt. Für den Fall etwa, dass die Kundgebung am Sonntagnachmittag verboten und die Straße des 17. Juni abgeriegelt werden sollte, wird vorgeschlagen, die Teilnehmer an einen anderen Ort wie das Tempelhofer Feld zu schicken. Ballweg sagte am Mittwochabend mit Blick auf mögliche Verbote: „Es gibt auch immer noch den juristischen Weg.“

Behörden vs. Verwaltungsgericht Berlin

Die Berliner Behörden hatten bereits Ende August 2020 eine Kundgebung der Initiative „Querdenken 711“ auf der Straße des 17. Juni verboten, zu der 22.000 Teilnehmer angemeldet worden waren. Die Polizei hatte als Grund dafür angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen, oft ohne Maske und Abstand, ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe.

Das Verwaltungsgericht Berlin kippte die Entscheidung damals mit der Argumentation, es habe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben. Das Land habe nicht darlegen können, dass das von den Veranstaltern vorgelegte Hygienekonzept nicht eingehalten werden sollte. Die Aufhebung des Verbots bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anschließend. (dpa/afp/nw/er)

Kurzinterview mit dem Anwalt Ralf Ludwig zu den Zielen der Querdenker-Demonstrationen:



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