Schärfere Corona-Einschränkungen in mehreren Bundesländern

In mehreren Bundesländern treten schärfere Corona-Maßnahmen in Kraft. Es gelten vielerorts massive Kontaktbeschränkungen für Treffen von und mit Ungeimpften. Aber auch vollständig Geimpfte müssen mit Einschränkungen rechnen. Ein Überblick:
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Ein Desinfektionsspender mit einem 2G-Schild vor einem Geschäft in Stuttgart. Symbolbild.Foto: THOMAS KIENZLE/AFP via Getty Images
Epoch Times3. Dezember 2021

Baden-Württemberg

In der im Südwesten inzwischen geltenden sogenannten Alarmstufe II führt das Land eine harte Obergrenze von 750 Teilnehmern bei Großveranstaltungen ein, wie die Landesregierung am Freitag in Stuttgart mitteilte.

Diese gilt für Kultur- und Sportereignisse, also auch für Bundesligaspiele. Für kleinere Veranstaltungen gilt eine Auslastung der Räumlichkeiten von höchstens 50 Prozent. Zudem gelten in allen Gastronomiebetrieben im Land 2G-Plus-Regeln.

Das Land nutze damit die in der Bund-Länder-Runde ausdrücklich vereinbarte Möglichkeit, strengere Regeln einzuführen.

Der FDP-Fraktionschef im baden-württembergischen Landtag, Ulrich Rülke, kritisierte die Landesregierung. Er halte die 2G-Plus-Regel für die Gastronomie für schlimmer als eine Schließung.

„Mit dieser Ankündigung wird die Landesregierung also zahlreichen Kneipen und Gaststätten den Todesstoß versetzen“, erklärte Rülke. Kretschmann versicherte derweil: „Wir sind mit der Bundesregierung im Gespräch darüber, wie die Wirtschaftshilfen so ausgestaltet werden können, damit die Folgen wirkungsvoll abgefedert werden.“

Berlin

Der Berliner Senat hat im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz vom Donnerstag verschärfte Corona-Regeln beschlossen. Es handele sich um „erhebliche Einschränkungen für Ungeimpfte“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Freitag nach einer Sondersitzung des Senats.

Zu den am Mittwoch in Kraft tretenden neuen Reglungen gehören Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Demnach reduziert sich die Teilnehmerzahl bei privaten Treffen, sobald ein Ungeimpfter dabei ist, auf zwei Haushalte. Auch eine niedrigere Obergrenze bei Großveranstaltungen wurde beschlossen. Im Freien sind dann nur noch höchstens 5.000 Teilnehmende, in geschlossenen Räumen 2.500 erlaubt.

Dies sei „nochmal eine deutliche Reduzierung“ im Vergleich zu der beim Bund-Länder-Treffen beschlossen Obergrenze, erklärte Müller. Damit sollten auch die Kontakte im Umfeld solcher Veranstaltungen, also zum Beispiel im Nahverkehr, reduziert werden.

Auch sogenannte Tanzveranstaltungen sind ab kommender Woche untersagt. Neu beschlossen wurde zudem eine ergänzende 3G-Regel für den öffentlichen Nahverkehr, nach der die Maskenpflicht dann auch zusätzlich auf Bahnsteigen gilt.

Es hätten nur wenige Dinge angepasst werden müssen, sagte Müller. Viele der von der Ministerpräsidentenrunde beschlossenen Maßnahmen seien in Berlin schon früher umgesetzt worden.

Hamburg

In Hamburg treten am Samstag die bereits in den vergangenen Tagen beschlossenen schärferen Corona-Maßnahmen in Kraft. Wie der Senat der Hansestadt am Freitag mitteilte, gelten dann unter anderem 2G im Einzelhandel außer in Geschäften des täglichen Bedarfs sowie Kontaktbeschränkungen für Treffen mit und zwischen Ungeimpften. Darüber hinaus sind sämtliche Tanzveranstaltungen nur noch nach dem 2G-Plus-Modell mit zusätzlichem Coronatest erlaubt.

Die Vorgaben entsprechen den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz vom Donnerstag und wurden vom Hamburger Senat größtenteils bereits vorher angekündigt und beschlossen. Eine Besonderheit in der Hansestadt ist, dass die Befreiung von der 2G-Regel dort ab Samstag nur noch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren greift.

Der Senat hatte angekündigt, die 2G-Regelungen perspektivisch auch auf Jugendliche ab zwölf Jahren ausdehnen zu wollen. Damit wird es für ungeimpfte Jugendliche ebenfalls nicht mehr möglich sein, an den entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen oder entsprechende Dienstleistungen zu nutzen.

Zur Begründung verwies die Regierung darauf, dass Impfungen für über Zwölfjährige inzwischen bereits seit längerer Zeit frei verfügbar und offiziell empfohlen seien.

Niedersachsen

Wer bereits eine Boosterimpfung erhalten hat, wird in Niedersachsen ab Samstag von der Testpflicht befreit. Dreimal gegen Corona geimpfte Menschen könnten Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen mit 2G-Plus-Regel dann ohne Test besuchen, teilte das Sozialministerium in Hannover am Freitag mit. Es genüge der Nachweis über die Impfungen.

Die Coronaverordnung des Landes soll ab der kommenden Woche geändert werden, dennoch soll die Regelung möglichst schon ab Samstag in ganz Niedersachsen umgesetzt werden. Verstöße gegen die laut aktueller Verordnung gültige Testpflicht durch dreimal Geimpfte würden bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung geduldet, hieß es weiter.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt ab Samstag de facto für Ungeimpfte ein Lockdown. Für sie gilt eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Menschen aus einem anderen Haushalt. Außerdem können sie nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs aufsuchen. Klubs und Diskotheken müssen insgesamt schließen.

Großveranstaltungen bleiben in Nordrhein-Westfalen aber unter 2G-Bedingungen mit vollständig geimpften oder genesenen Zuschauern möglich. In Innenräumen gelten neben prozentualen Kapazitätsbegrenzungen als neue Obergrenze 5.000 Besucher, im Freien 15.000 Besucher.

Damit können am Samstagabend zum Spitzenspiel der Fußballbundesliga zwischen Borussia Dortmund und dem FC Bayern München 15.000 Zuschauer kommen. Fände das Spiel in München statt, wäre gar kein Publikum mehr zugelassen.

2G-Plus: Bundesländer befreien Booster-Geimpfte von Testpflicht

Wer bereits die Boosterimpfung erhalten hat, wird in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ab Samstag von der Testpflicht befreit. Dreimal gegen Corona geimpfte Menschen könnten Einrichtungen mit 2G-Plus-Regel dann ohne Test besuchen, teilte das Sozialministerium in Hannover am Freitag mit. Auch Mecklenburg-Vorpommern prüft einen solchen Schritt.

Sie bräuchten „beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr“, erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

In Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg tritt die geänderte Coronaverordnung bereits am Samstag in Kraft. Die niedersächsische Verordnung soll ab der kommenden Woche geändert werden, dennoch soll die wegfallende Testpflicht für dreimal Geimpfte bereits ab Samstag umgesetzt werden. Verstöße gegen die laut aktueller Verordnung gültige Testpflicht durch Geboosterte würden bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung geduldet, hieß es.

Hintergrund seien Engpässe beim Testen; lange Schlangen vor Testzentren sollten vermieden werden. Die Befreiung von der Testpflicht gelte ab der dritten Impfung. Für Personen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson sei die zweite Impfung maßgeblich und gelte als Auffrischung im Sinne der neuen Regelung. (afp/dpa/dl)



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